1060 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 1119/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend soziale und wirtschaftliche Integration von Roma

Die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. Mai 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die meisten der zehn bis zwölf Millionen in Europa lebenden Roma leben unter inakzeptablen Bedingungen und sind sozial ausgegrenzt. In vielen Ländern leben Roma in abgelegenen, oft baufälligen Siedlungen, haben kaum Zugang zum Gesundheitssystem, zu Bildung oder sozialen Leistungen. In Rumänien leben 80% der Roma von 1,5 € pro Tag und nur 60% der Kinder besuchen eine Schule. Die manifeste Armut wird zudem auch noch durch Anfeindungen verschärft, die in den letzten Jahren immer öfter zu brutalen Übergriffen auf Roma-Siedlungen zum Beispiel in Italien oder Ungarn geführt hat.

Die Europäische Gemeinschaft hat dieses Problem der eskalierenden Gewalt, der Diskriminierung und Verarmung erkannt und einen gesetzlichen Rahmen geschaffen, um ihre größte ethnische Minderheit zu unterstützen. Dazu hat der Rat die soziale und wirtschaftliche Integration der Roma als einen seiner Schwerpunkte festgelegt und bekräftigt, dass die Mitgliedstaaten und die Europäische Union innerhalb ihrer jeweiligen, sich ergänzenden Zuständigkeitsbereiche gemeinsam für die Integration der Roma verantwortlich sind.

Durch ihr Mandat ist die Europäische Kommission berechtigt, die Verwendung von EU-Strukturfonds durch EU-Mitgliedstaaten zu stimulieren. In der Mitteilung der Kommission vom 7. April 2010 wird ausgeführt: „Die Europäische Union muss sich auf das starke Engagement der EU-Institutionen, der Mitgliedstaaten und internationaler Organisationen sowie die Unterstützung der Zivilgesellschaft stützen, um die soziale und wirtschaftliche Integration der Roma zu verbessern. Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen nationalen, europäischen und internationalen Akteuren kann die Wirksamkeit der vorhandenen Instrumente zur Integration der Roma-Gemeinschaften verbessern. Die Europäische Plattform für die Einbeziehung der Roma und die gemeinsamen Grundprinzipien bilden eine solide Grundlage für die Stärkung dieser Zusammenarbeit. Gemäß dieser Grundprinzipien sollten Roma-Aspekte systematisch in allen einschlägigen europäischen und nationalen Politikbereichen berücksichtigt werden. Strategien, die die Segregation von Roma-Gemeinschaften oder getrennte Wohnviertel, Bildung oder sonstige Dienste für Roma vorsehen, sollten verworfen werden.““

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. Jänner 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl die Abgeordneten Franz Glaser, Marianne Hagenhofer, Bernhard Vock und Kurt List.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Wolfgang Großruck und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl einen Abänderungsantrag eingebracht.

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Wolfgang Großruck und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2011 01 19

                            Ing. Norbert Kapeller                                                           Mag. Alev Korun

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau