Anlage 1: Darstellung der Verwaltungskosten für Unternehmen

 

Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden

Art der Änderung

Novelle

Ressort

BMASK

Berechnungs­datum

9. Februar 2011

Anzahl geänderter/neuer
Informations­verpflichtungen

1

ENTLASTUNG GESAMT (gerundet auf 10.000er)

25.590.000

 

IVP 1 - ANTRAG AUF BESCHÄFTIGUNGSBEWILLIGUNG, ENTSENDEBEWILLIGUNG UND EU-ENTSENDEBESTÄTIGUNGEN FÜR BÜRGER DER EU-8-MITGLIEDSTAATEN

Art

geänderte IVP

Kurzbeschreibung

Arbeitgeber/innen, die Bürger/innen aus den EU-8-Mitgliedstaaten beschäftigen, benötigen für diese keine Beschäftigungsbewilligungen, Entsendebewilligungen oder EU-Entsendebestätigungen mehr

Ursprung:

NAT

Fundstelle

§§ 4, 5, 18 und 32a AuslBG

ENTLASTUNG (gerundet auf 10.000er)

25.590.000

 

 

BERECHNUNG LAUT SKM-METHODE FÜR INFORMATIONSVERPFLICHTUNG 1

Anträge auf BB, EB und EUEB für Arbeitnehmer/innen aus den EU-8-Mitgliedstaaten

Fallzahl

76.850

Quellenangabe

AMS Data Warehouse

 

Verwaltungstätigkeit 1

Antrag auf BB, EB und EUEB

Zeitaufwand

Reduktion

Stunden

4

Minuten

30

Gehaltsgruppe

Führungskräfte

Stundensatz

74,00

 

Gesamtkosten pro Fall
(gerundet auf eine Kommastelle)

-333,00

Verwaltungskosten
(ganzahlig gerundet)

-25.591.050

Sowieso-Kosten (%)

0

VERWALTUNGSLASTEN
(ganzahlig gerundet)

-25.591.050