108 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 87/A der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 3. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gerade aus dem Fall „Luca" ist erkennbar, dass eine derartige Bestimmung erforderlich ist, um sicherzustellen, dass Beamte und Angestellte, welche im Bereich der Jugendwohlfahrt tätig sind, pönalisierungsbedroht handlungspflichtig sein müssen.

Exemplarisch wurde im Fall „Luca" sichtbar, dass die diversen Dienststellen der Kindeswohlfahrt besonders eloquent aufgetreten sind, um Erklärungen abzuliefern aus welchen Gründen sie keine gravierenden Maßnahmen ergriffen haben, um das offenkundig in schwerer Gefahr schwebende Kind aus seinem Gefahrenszenario zu befreien. Da der eine, besonders dramatische, Fall „Luca" sich in gewandelter Form als gehäuftes Phänomen - mit je unterschiedlichen Schicksalsverläufen - darstellt, ist es unakzeptabel, dass anstelle von Rettungsaktionen von Kindern, die bedroht sind, Unzuständigkeitserklärungen von Beamten und deren Dienststellen verbunden mit theoretischen Auslassungen über mögliche Sozialisierungsmaßnahmen gefährdeter Familien den Hauptzweck der Einrichtungen der Jugendwohlfahrt verhüllen, nämlich die Sicherung des Kindeswohls.

Mit dem bloßen Tatbestand des Amtsmissbrauches ist dem Übelstand nicht abzuhelfen. Es bedarf einer spezifischen Tatbestandserzeugung, um auf strafgesetzlicher Ebene jene Schutzwirkung zu Gunsten der Minderjährigen zu entfalten, die sicherstellt, dass durch die berufenen Angestellten bzw. Beamten der Jugendwohlfahrt ein Handlungszwang erzeugt wird.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 3. März 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Dr. Walter Rosenkranz die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Mag. Ewald Stadler, Franz Glaser, Sonja Ablinger, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Harald Stefan, Mag. Gisela Wurm, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Daniela Musiol, Mag. Dr. Beatrix Karl, Mag. Johann Maier, Dr. Peter Fichtenbauer, Christian Lausch und Dr. Walter Rosenkranz sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner, die Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 03 04

                           Mag. Dr. Beatrix Karl                                                 Mag. Heribert Donnerbauer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann