1093 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1452/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der Übergangsfristen zur Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für neue EU-Mitgliedstaaten

Die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 01. März 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Um einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegen zu wirken, ist die Verhinderung der Ostöffnung des österreichischen Arbeitsmarktes Anfang Mai 2011 von zentraler Bedeutung.

Alle namhaften Wirtschaftsexperten gehen davon aus, dass das Wirtschaftswachstum in Österreich in den kommenden drei Jahren nicht ausreichend sein wird, um eine Erholung des Arbeitsmarktes zu ermöglichen. Die Lage am Arbeitsmarkt wird also angespannt bleiben, hunderttausende Menschen in Österreich bleiben ohne Job und laufen so Gefahr, in die Armut abzurutschen.

Arbeitnehmervertreter warnen daher zu Recht vor den Folgen der mit Mai 2011 ohne Rücksicht auf geänderte Rahmenbedingungen geplanten Öffnung des Arbeitsmarktes in Richtung jener Staaten, die 2004 der Europäischen Union beigetreten sind.

Mit 1.5.2004 wurden Ungarn, die Tschechische Republik, die Slowakei und Polen in die EU aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt lag das Lohnniveau dieser Staaten bei 15-20% des österreichischen, bzw. bei 30-36%, wenn man das unterschiedliche Preisniveau in diesen Ländern und in Österreich berücksichtigt. Aus diesem Grunde wurde in den Beitrittsverträgen eine Übergangsfrist von 7 Jahren für die Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für die Bürger dieser Staaten vereinbart - in der Hoffnung, dass in dieser Zeit eine weitgehende Annäherung der Lohnniveaus eintreten würde.

Es ist offenkundig, dass eine ausreichende Annäherung des Lohnniveaus dieser Staaten an das österreichische Niveau nicht erfolgt ist. Eine Betrachtung der Entwicklung für den Zeitraum 2004 - 2008, für den die erforderlichen Daten vorliegen, zeigt, dass der Anstieg des Lohnniveaus in den genannten Staaten sehr viel langsamer erfolgt ist als beim Beitritt angenommen. Bis 2008 ist das Lohnniveau lediglich auf 22-28% des österreichischen gestiegen bzw. unter Berücksichtigung der verschiedenen Preisniveaus auf 37-43%.

Unter diesen Umständen ist mit einer ernsten Störung des österreichischen Arbeitsmarktes insbesondere durch Tagespendler aus den drei Nachbarstaaten Ungarn, Tschechische Republik und Slowakei ab 1. Mai 2011 zu rechnen.

In den angeführten Nachbarstaaten bleibt zudem die Arbeitslosigkeit höher als in Österreich und für Pendler, deren Lebensmittelpunkt in ihren Heimatländern liegt, spielen die höheren Lebenshaltungskosten in Österreich keine Rolle.

Unter diesen Umständen muss mit einem starken Zustrom von Arbeitskräften, insbesondere von Tages­pendlern, aus den Nachbarstaaten gerechnet werden, mit den Folgen eines Verdrängungswettbewerbs und eines weiteren und erheblichen Anstiegs der Arbeitslosigkeit in Österreich. Diese Tagespendler kommen zudem in den vollen Genuss der österreichischen Familienleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe.  Wenn man berücksichtigt, dass beispielsweise eine zahnärztliche Assistentin im grenznahen Ödenburg gerade einmal 350 Euro monatlich verdient und gleichzeitig die Ehefrau eines Tagespendlers aus Ödenburg, der im wenige Kilometer entfernten Eisenstadt einer Beschäftigung nachgeht, bei zwei Kleinkindern rund 400 Euro an Familienleistungen aus Österreich erhält, ergibt sich eine deutliche Schieflage, die nicht zu rechtfertigen ist.

Bei dieser Situation scheint es dringend notwendig, möglichst umgehend die EU auf die besondere Situation Österreichs infolge seiner Randlage hinzuweisen und alles zu tun, um eine Verlängerung der Übergangsfrist aufgrund der Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu erreichen. Österreich ist als Nettozahler durchaus in der Lage, schlüssige Argumente vorzuweisen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. März 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz die Abgeordneten Dr. Martin Bartenstein, Mag. Alev Korun, Sigisbert Dolinschek und Johann Hechtl sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,B, dagegen: S,V,G ).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 03 15

                                  Johann Hechtl                                                                  Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau