1095 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 816/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ein­führung einer existenzsichernden, bedarfsorientierten Mindestsicherung

Die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. Oktober 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Eine nicht existenzsichernde Mindestsicherung ist sinnlos und zynisch jenen gegenüber, die auf Unterstützung der Gesellschaft angewiesen sind. Folgerichtung formulierten SPÖ und ÖVP im Regierungsprogramm für die XXIII. GP: ‚Eine der Herausforderungen jedenfalls ist die in Österreich vorhandene Armut. In einem reichen Land wie Österreich stellt die wesentliche Reduktion von Armut – den entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt – eine lösbare Aufgabe dar.‘

In den Folgemonaten wurden erhebliche Vorarbeiten zur Schaffung einer Mindestsicherung geleistet, die sich am Ausgleichszulagenrichtsatz orientiert. War die Orientierung am Ausgleichszulagenrichtsatz, der deutlich unter der von der Statistik Austria im Rahmen des EU-SILC-Programms erhobenen Armuts­gefährdungsschwelle (2008: € 958,- mal 12 im Jahr; noch nicht publiziert) liegt, schon ein politischer Kompromiss auf Kosten der armutsbetroffenen Menschen (und damit übrigens auch aller BezieherInnen einer Ausgleichszulage), so stellt die nunmehr in der Regierung vereinbarte  Reduktion der Auszahlungs­häufigkeit eine vollständige Abkehr vom ursprünglichen Ziel dar.

Dieser Abwärtsspirale ist entschiedenen entgegenzutreten. Die Mindestsicherung muss zumindest in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes liegen und 14 Mal im Jahr ausbezahlt werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. März 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Karl Öllinger die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, August Wöginger, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Ursula Haubner und Dr. Walter Rosenkranz.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen keine Mehrheit (für den Antrag: G dagegen: S,V,F,B ).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Ridi Maria Steibl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 03 15

                                Ridi Maria Steibl                                                                Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau