1109 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 1241/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Birgit Schatz, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Falschinformationen (Hoaxes) im Internet, insbesondere zur Gesundheit und über Lebensmittelangelegenheiten

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Birgit Schatz, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 09. Juli 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem Internet haben sich generell die Verbreitungsmöglichkeiten von Falschinformationen deutlich erhöht und dies sehr rasch. Die Zahl dieser Hoaxes wächst ständig weiter.

Gerade zu Gesundheitsthemen geistern zahlreiche Schauermärchen, Gerüchte und Falschinformationen – oft zum Nachteil der Internetuser – durch das Netz. Die Verbreitung spielt sich sehr oft in Social Networks, Internetforen und Internet-Weblogs oder über Massenmails ab.

So zirkulieren seit Jahren europaweit Falschmeldungen über die Herstellung, Zusammensetzung oder Anreicherung von Lebensmitteln und deren gesundheitlichen Risiken (z.B. über die Gefährlichkeit von bestimmten Zusatzstoffen). Dies erfolgt in Form von Massen-Emails und oder Kettenbriefen und verunsichert die gutgläubigen Internetuser. Aktuell gibt es konkret Kettenbriefe zum „Codex Alimentarius“, deren Behauptungen grundlegend falsch und ernährungswissenschaftlich jeder sachlichen Grundlage entbehren.

Oft wird versucht, damit Maßnahmen europäischer Gesundheitspolitik in Frage zu stellen. Gerade Interessensgruppen und selbsternannte Experten versuchen über das Internet mit gezielten Falschinformationen und falschen Behauptungen gesundheitspolitische Initiativen und Entscheidungen zu verhindern. Aber nicht nur dies, viele dieser Informationen können für Internetuser auch gefährlich sein. In einigen bekannt gewordenen Fällen führten diese Falschinformationen zu gesundheitlichen Schäden, ja sogar Todesfälle sind bekannt geworden.

Falschinformationen im Netz betreffen neben den klassischen Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, insbesondere Vitamine, Gentechnik, Arzneimittel sowie auch Krankheitsprävention, komplementärmedizinische Behandlungsmethoden oder Onlineberatungen.

Bei Internetusern lösen derartige Informationen massive Verunsicherung aus, da diese Meldungen von staatlichen Behörden oft auch nicht dementiert werden.

Das BMG hat daher seit mehreren Monaten auf der BMG-Homepage die folgende Information:

„Verschwörungstheorien zum FAO/WHO Codex Alimentarius – Stellungnahme der WECO

Seit einigen Monaten kursieren über das Internet verschiedene Kettenbriefartige E-Mails, mittels derer unwahre Behauptungen unterschiedlicher Art zum Codex Alimentarius verbreitet werden.

So soll über den Codex Alimentarius etwa die Anzahl der Inhaltsstoffe von Naturheilmitteln beschränkt werden und der Fortbestand alternativer Heilmittel wie Homöopathie, Bachblüten oder Schüsslersalzen bedroht werden.

Andere Meldungen sehen im Codex Alimentarius wiederum eine „globale Nahrungsmittel-Diktatur“, die das „Recht zur Selbstbestimmung bei der Ernährung verbietet“ und „unser Essen zur Waffe macht“.

Immer wieder wird auch behauptet, dass über den Codex Alimentarius Heilkräuter und Tees verboten werden sollen.

All diese Behauptungen sind unwahr und entbehren jeglicher sachlichen Grundlage. Es ist auch nicht wahr, dass über den Codex „gentechnisch veränderte Nahrung vorangetrieben wird“. Vielmehr setzen sich im Rahmen des Codex die EU und viele Staaten nach wie vor vehement für eine weltweit verpflichtende Kennzeichnung von gentechnisch modifizierten Lebensmitteln zur besseren Information der Verbraucher ein“.

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 17. März 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich der Berichterstatter Abgeordneter Mag. Johann Maier.

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Johann Maier gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2011 03 17

                              Mag. Johann Maier                                                         Sigisbert Dolinschek

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann