1138 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (1063 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen geändert wird

 

Auf Grund der Unterschiedlichkeit der von den jeweiligen Studienkommissionen gemäß § 42 des Hochschulgesetzes 2005 zu verordnenden Curricula und Prüfungsordnungen wurde mit den durch die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 119/2008 und BGBl. I Nr. 114/2009 ergangenen Novellen zum Prüfungstaxengesetz - Schulen/Pädagogische Hochschulen eine Rechtsgrundlage geschaffen, die das Rektorat einer Pädagogischen Hochschule ermächtigte, Lehrerinnen bzw. Lehrern für die Begutachtung der Bachelorarbeit besondere Prüfungsprämien zu gewähren. Ebenso wurde die Ermächtigung dafür geschaffen, Lehrerinnen bzw. Lehrern, die in einem Studienjahr besondere Leistungen im Rahmen der Prüfungstätigkeit im Bereich eines Studienganges erbracht haben, eine solche Prämie zu gewähren. Mit dieser Vorlage soll eine Verlängerung der Bestimmung über die Gewährung von Prüfungsprämien um ein Studienjahr für die Pädagogischen Hochschulen vorgenommen werden. Für die Auszahlung dieser Prüfungsprämien sollen die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für das Studienjahr 2010/2011 für jede bzw. jeden im Bereich eines Studienganges an einer Pädagogischen Hochschule bzw. an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien wirksam inskribierte Studierende bzw. inskribierten Studierenden - ebenso wie bereits für die Studienjahre 2007/2008 bis 2009/2010 - einen Betrag von jährlich 110 Euro zur Verfügung stellen.

Auf Grund der Verlängerung der Bestimmung über die Gewährung von betraglich unverändert bleibenden Prüfungsprämien im Bereich der Pädagogischen Hochschulen entstehen im Vergleich zu den vorhergehenden Studienjahren bei gleichbleibender Studierendenzahl keine Mehrkosten. Geringfügige Mehrkosten ergeben sich allerdings aufgrund der Einbeziehung der an den drei eingerichteten privaten Studiengängen, nämlich dem privaten Studiengang der Diözese Gurk, dem privaten Studiengang für das Lehramt für islamische Religion an Pflichtschulen sowie dem privaten Studiengang für das Lehramt für jüdische Religion an Pflichtschulen betreuten Studierenden, in die gegenständliche Abgeltungsregelung.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 6. April 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Anna Franz die Abgeordneten Elmar Mayer, Ursula Haubner, Mag. Dr. Martin Graf und Dr. Harald Walser sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Elmar Mayer und Werner Amon, MBA einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Aufgrund des Inkrafttretens eines neuen PH-Dienstrechtes mit 1. September 2012 wäre es unzweckmäßig, die First nur bis zum 30. September 2011 zu verlängern. Um nicht nochmals eine Novelle zum Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen einbringen zu müssen, wird die Frist bis zum 31. August 2012 verlängert.“

 

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des erwähnten Abänderungsantrags der Abgeordneten Elmar Mayer und Werner Amon, MBA einstimmig beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf (1063 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 04 06

                                    Anna Franz                                                             Dr. Walter Rosenkranz

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann