1140 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (1114 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 geändert werden

Die Mitverwendung von Landeslehrkräften an Bundesschulen beschränkt sich derzeit auf die Betreuung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bis einschließlich der achten Schulstufe sowie auf die Betreuung von körper- und sinnesbehinderten Schülerinnen und Schülern. Darüber hinaus ist die Mitverwendung von Landeslehrkräften an Pädagogischen Hochschulen vorgesehen. Hingegen ist im Rahmen einer Dienstzuteilung die Verwendung von Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrern an Bundesschulen und Pädagogischen Hochschulen bereits jetzt ohne Einschränkungen möglich. Zur Erweiterung der Verwendung der Landeslehrkräfte im Bereich der mittleren und höheren Schulen im Rahmen des Schulversuches Neue Mittelschule und für einen punktuell sinnvollen und übergreifenden Einsatz von Berufsschullehrerinnen und -lehrern des fachpraktischen Unterrichtes an Bundesschulen soll – soweit dies von den betroffenen Dienstbehörden des Bundes und des Landes gewünscht wird – mit Zustimmung der betreffenden Lehrkraft nunmehr eine schulartenübergreifende Verwendung ermöglicht werden.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 6. April 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Amon, MBA die Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Dr. Harald Walser, Ursula Haubner, Franz Riepl, Andrea Gessl-Ranftl, Mag. Helene Jarmer und Dr. Franz-Joseph Huainigg sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, B) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1114 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 04 06

                            Werner Amon, MBA                                                     Dr. Walter Rosenkranz

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann