1141 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (1113 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Schulaufsichtsgesetz geändert wird

Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes schafft die Grundlage für den Aufbau eines bundesweiten, durchgängigen (das heißt, alle Ebenen der Schulverwaltung und die Schulen umfassenden) Qualitätsmanagementsystems, das durch ergebnisorientierte Instrumente zu einer nachhaltigen Steigerung der Effizienz und Effektivität des österreichischen Bildungssystems führen soll. Er ist in Zusammenhang mit dem ebenso in parlamentarischer Behandlung befindlichen Entwurf zur Änderung des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zu sehen, welcher eine konkrete Darstellung des Aufgabenprofils der Schulleitung beinhaltet.

Die Konzeption der konkreten Umsetzungsmaßnahmen soll schrittweise in einem partizipativen Prozess mit Vertreterinnen und Vertretern des Unterrichtsministeriums, des Qualitätsmanagements, der Schulpartner (Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler) und von Schulleiterinnen und -leitern erarbeitet und unter Miteinbeziehung der Personalvertretung der Lehrerinnen und Lehrer in der Umsetzung begleitet werden.

Basis des Qualitätsmanagements ist ein Nationaler Qualitätsrahmen, der Kriterien für die Schul- und Unterrichtsqualität mit einem gemeinsamen Kern und Ausdifferenzierungen je nach Schulart definiert. Dieser baut auf den bestehenden Initiativen Q.I.S. (Qualität in Schulen) und QIBB (Qualitätsinitiative Berufsbildung) auf. Er beschreibt die wichtigsten Prozesse auf und zwischen den Ebenen des Schulwesens (zB Zielvereinbarungen, Selbstevaluation und externes Rückmeldesystem zur Überprüfung der Wirksamkeit der getätigten Maßnahmen sowie ein schlankes Planungs- und Berichtswesen).

Neben diesen grundlegenden Neuerungen sollen auch eine Reihe kleiner, vorwiegend redaktioneller Änderungen vorgenommen werden.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 6. April 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Elmar Mayer die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Stefan Petzner, Dr. Harald Walser, Werner Amon, MBA und Mag. Dr. Martin Graf sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Elmar Mayer und Werner Amon, MBA einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu Z 1:

In Z 1 wird sprachlich präzisiert, dass das Qualitätsmanagement auf Landes- und Bezirksebene am Landes- und Bezirksschulrat angesiedelt ist und von den dort tätigen Qualitätsmanagerinnen bzw. Qualitätsmanagern wahrzunehmen ist.

Zu Z 2:

Der Nationale Qualitätsrahmen soll in einem partizipativen Prozess erstellt werden, um die allgemeine Akzeptanz unter sämtlichen Akteurinnen und Akteuren des Schulwesens sicherzustellen. Die Änderung des Begriffs der „Miteinbeziehung“ auf „Mitbefassung“ der Vertreterinnen und Vertreter der Personalvertretung der Lehrerinnen und Lehrer in Z 2 dient der Präzisierung des Ausmaßes der Partizipation.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Elmar Mayer und Werner Amon, MBA mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, B) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 04 06

                                  Elmar Mayer                                                            Dr. Walter Rosenkranz

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann