115 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (12 der Beilagen): Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts des Commonwealth der Bahamas zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

Das Commonwealth der Bahamas ist dem Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler beigetreten. Um im Verhältnis zu einem Vertragsstaat wirksam zu sein, bedarf der Beitritt der ausdrücklichen Annahme durch diesen Vertragsstaat. Österreich hat den Beitritt des Commonwealth der Bahamas noch nicht angenommen, weshalb das Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung zwischen Österreich und diesem noch nicht wirksam ist.

Da das gegenständliche Übereinkommen gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend ist, bedarf auch die Annahme eines Beitritts der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Eine Beschlussfassung des Nationalrats gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG ist nicht erforderlich. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 1 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 4. März 2009 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter fungierte der Abgeordnete Dr. Johannes Jarolim.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Der Justizausschuss vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts des Commonwealth der Bahamas zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (12 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2009 03 04

                            Dr. Johannes Jarolim                                                 Mag. Heribert Donnerbauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann