1153 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Landesverteidigungsausschusses

über den Antrag 1071/A(E) der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendigung des Assistenzeinsatzes in der Grenzregion

Die Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. März 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit Jahren kritisieren die Grünen, dass die Fortführung des Assistenzeinsatzes des Bundesheeres in der Grenzregion spätestens seit Wegfall der Schengen-Außengrenze im Dezember 2007 verfassungswidrig und sicherheitspolitisch sinnlos ist. Gleichzeitig entstehen dabei dem Landesverteidigungsministerium Zusatzkosten in Millionenhöhe.

Diese Kritik wurde jetzt durch den Rechnungshofbericht Bund 2010/4 bestätigt und noch übertroffen. Den Zusatzkosten seit Wegfall der Schengengrenzen am 22.12.2007 bis inkl. April 2009 von insgesamt 29 Millionen Euro stehen nur ganz geringe positive Nutzen gegenüber. Der Rechnungshof bezeichnete den Beitrag der Assistenzkräfte zur aktiven Bekämpfung von Kriminalität im Einsatzraum in Relation zum Ressourceneinsatz als „überaus gering“.

Darüber hinaus ergeben sich durch Organisationsmängel und unangemessene Zulagen noch weitere unnötige Millionenausgaben. Alleine durch den Einsatz überqualifizierter SoldatInnen entstanden Mehrkosten von  2,5 Millionen Euro.

Kritisiert wurde durch den Rechnungshof auch der Umstand, dass das Bundesministerium für Inneres das nach Wegfall der Grenzkontrollen nötige neue Organisations- und Personalkonzept und die Organisation von Ausgleichsmaßnahmen bis Ende 2008 noch immer nicht erarbeitet hatte.

Die Voraussetzungen, unter welchen die Bundesregierung die Fortführung des Assistenzeinsatzes auch nach der Ostöffnung der Grenzen beschloss, traten zur Gänze nicht ein: das erwähnte Personal- und Organisationskonzept wurde nicht erstellt und die Kriminalität im Einsatzraum war auch weiterhin durch eine niedrige und auch rückläufige Kriminalitätsrate gekennzeichnet (jedenfalls bis April 2009, Ende des Beurteilungszeitraumes).

Seitens der Bundesregierung und der Landesregierungen von Niederösterreich und Burgenland wird zur Begründung der Fortführung auf das „subjektive Sicherheitsgefühl“ verwiesen. Ein solcher Maßstab, der im Widerspruch steht zu der objektiven Nutzlosigkeit des Einsatzes, ist verfassungsrechtlich jedoch unhaltbar.“

 

Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 04. November 2010 und am 07. April 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill die Abgeordneten Rudolf Plessl, Mario Kunasek, Dr. Peter Pilz, Stefan Prähauser, Johann Höfinger, Christian Lausch und Kurt List sowie der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1071/A(E) der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, G, B, dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Höfinger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Landesverteidigungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 04 07

                               Johann Höfinger                                                         Dr. Peter Fichtenbauer

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann