1158 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie

über die Regierungsvorlage (1115 der Beilagen):  Bundesgesetz, mit dem das Patentamtsgebührengesetz geändert wird

Die mit Art. 147 des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, erlassene Änderung des Patentamtsgebührengesetzes hat auf eine Erhöhung des Deckungsgrades der Verwaltungskosten in Patentverfahren abgezielt. Bedingt durch ein redaktionelles Versehen bei der Zusammenstellung des Textes der Regierungsvorlage, ist die ursprünglich vorgesehene Novellierung der § 28 Abs. 1 Z 2 bis 8 des Patentamtsgebührengesetzes jedoch unterblieben. Der in der nunmehr eingebrachten Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag dient der nachträglichen Novellierung dieser Bestimmungen.

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 7. April 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Mag. Michael Schickhofer, die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Mag. Albert Steinhauser und Dipl.-Ing. Gerhard Deimek sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit – und zwar mit den Stimmen der Abgeordneten der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion sowie des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei und gegen die Stimmen der Abgeordneten des Freiheitlichen Parlamentsklubs, des Grünen Klubs und des Parlamentsklubs des BZÖ – beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1115 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 04 07

                       Mag. Michael Schickhofer                                             Dr. Ruperta Lichtenecker

                                    Berichterstatter                                                                             Obfrau