1197 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1476/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, BGBI. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010, geändert wird

Die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 30. März 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Da die Begründung einer Eingetragenen PartnerInnenschaft erst seit dem 01.01.2010 möglich ist, kann es zu der Situation kommen, dass die überlebende eingetragene Partnerin bzw. der überlebende eingetragene Partner keinen oder bloß Anspruch auf eine befristete Hinterbliebenenpension gemäß den Bestimmungen der Witwen- bzw. Witwerpension zukommt, da es für sie bzw. für ihn faktisch unmöglich ist, die jeweilige Mindestdauer der Eingetragenen PartnerInnenschaft für eine unbefristete Hinterbliebenenpension zu erreichen. Dies obwohl oftmals zwischen den Partnerinnen bzw. Partnern über viele Jahre hinweg ein tatsächliches eheähnliches Verhältnis gelebt wurde, und eine Verrechtlichung der Partnerschaft nur an den mangelnden gesetzlichen Möglichkeit, die Partnerschaft eintragen zu lassen, scheiterte. Daher ist eine Regelung zu schaffen, anhand derer es der überlebenden eingetragenen Partnerin bzw. dem überlebenden eingetragenen Partner ermöglicht wird, das Bestehen einer faktischen, der Eingetragenen PartnerInnenschaft ähnlichen Lebensgemeinschaft vor Inkrafttreten des EPG glaubhaft zu machen. Die Eingetragene PartnerInnenschaft muss dabei vor Inkrafttreten der Regelung begründet worden sein, um sogenannten Versorgungsehen vorzubeugen.

Da dies in der Praxis nur sehr wenige Partnerschaften betreffen kann, sind die Kosten dieser Regel vernachlässigbar gering.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Karl Öllinger die Abgeordneten Karl Donabauer, Ulrike Königsberger-Ludwig, Sigisbert Dolinschek und Herbert Kickl.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G dagegen: S,V,F,B ).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 05 11

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                                     Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau