1249 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1244/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung des Freiwilliges Sozialdienstjahr

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 9. Juli 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Jährlich leistet eine große Anzahl von jungen Menschen einen freiwilligen Einsatz im Sozialbereich. Dabei können sie sich bei einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege oder anderen geeigneten Stellen vertraglich verpflichten, ihren freiwilligen Dienst zu absolvieren. Diese praktischen Dienste sollen dem Freiwilligen (unter Anleitung, Beaufsichtigung und Verantwortung von Mitarbeitern der Trägerorganisation) dazu dienen, Einblicke und Erfahrungen im Sozialbereich zu sammeln, um so den jungen Menschen bei der Berufsfindung zu unterstützen.

Die damalige Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat für die Jahre 2006/2007 das Freiwillige Sozialdienstjahr durch eine Förderung der Teilnehmer/innen in einer der Familienbeihilfe entsprechenden Höhe unterstützt. Im Jahr 2009/2010 betragen die Freiwilligen Sozial­jahr-Zuwendungen für den/die Jugendliche/n 150 Euro netto pro Einsatzmonat. Diese können für maximal 10 Monate gewährt werden.

Die derzeitige Situation ist aber in anbetracht des wachsenden Personalbedarfs im Pflege- und Betreuungsbereich auf Dauer nicht befriedigend, zumal die Teilnehmer des Freiwilligen Sozialdienst­jahres aufgrund der positiven Erfahrungen zu ca. 75 Prozent eine Ausbildung und Arbeit im Sozialbereich anstreben und diese Quote bei weitem über der anderer junger Menschen liegt.

Die Bereitschaft, ein Freiwilliges Sozialdienstjahr zu absolvieren sollte künftig stärker honoriert werden, indem diese Zeit als Teil der Berufsausbildung anerkannt und auf einschlägige Ausbildungsteile für nachfolgende Pflege- und Betreuungsberufe angerechnet wird. Dadurch wäre einerseits die Gewährung einer Familienbeihilfe auch für die Dauer des Freiwilligen Sozialjahres sichergestellt und andererseits ein zusätzlicher Anreiz für Ausbildungen im Sozialbereich geschaffen. Eine Förderung des Bundes­ministeriums für Soziales und Konsumentenschutz wäre dann nicht mehr erforderlich.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 9. November 2010 und am 8. Juni 2011 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Ursula Haubner die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Dietmar Keck, Mag. Christine Lapp, Mag. Birgit Schatz, Ridi Maria Steibl, Karl Öllinger, Oswald Klikovits, Gerhard Huber, August Wöginger und Ulrike Königsberger-Ludwig sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Renate Csörgits und August Wöginger einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27Abs. 3 GOG-NR betreffend Maßnahmen zur Förderung von Freiwilligenarbeit eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Neben dem Staat als der Basis der Gesellschaft, die politische Teilhabe, Sicherheit und Wohlfahrt vermittelt, bildet das zivile und freiwillige Engagement von Einzelnen und Gruppen eine weitere Säule für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Beim freiwilligen Engagement handelt es sich um Aktivitäten aus der Erkenntnis heraus, dass solidarisches Handelns auch über gesetzliche Verpflichtungen notwendiger Weise hinaus gehen soll. Meilenstein der Arbeit an den Strukturen des freiwilligen Engagements in Österreich war das 2001 von den Vereinten Nationen ausgerufene ‚Internationale Jahr der Freiwilligen‘. Seither hat sich die Unterstützung und Verbesserung der Rahmenbedingungen von Freiwilligentätigkeit mit dem Ziel der nachhaltigen Sicherung des hohen Stellenwertes der Freiwilligenarbeit als eigenes Politikfeld etabliert.

Im Regierungsprogramm der XXIV. Gesetzgebungsperiode wurden die Förderung des Ehrenamts und des freiwilligen Engagements in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Freiwilligenrat sowie die Absicherung des freiwilligen Sozialjahres verankert. In Umsetzung des Regierungsprogramms sollen die Rahmenbedingungen, bei denen der Schutz, die Entwicklung und Förderung der am freiwilligen sozialen Jahr teilnehmenden Personen im Mittelpunkt stehen, rechtlich ausgestaltet werden.

Freiwilliges Engagement wird aber auch auf europäischer Ebene ein zunehmend wichtiger Themen- und Aktionsbereich. So wurde aufgrund einer Entscheidung des Rates aus 2009 das Jahr 2011 zum ‚Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerschaft‘ ausgerufen. Eines der wesentlichen Ziele dieses Jahres ist die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Freiwilligentätigkeiten.

Bereits mit Entschließung vom 20.5.2010 hat der Nationalrat die zuständigen Bundesminister ersucht, die Absicherung des Freiwilligen Sozialen Jahres (auf Basis des Evaluierungsberichtes 2008) und Ausweitung auf Leistung von Sozial-, Gedenk- und Friedensarbeit im Ausland mit dem Ziel der Schaffung eines eigenen gesetzlichen Rahmens zügig weiter zu verfolgen.

Schon zuvor, nämlich mit Entschließung 52/E vom 22. 10. 2009, hat der Nationalrat zur Sicherung des freiwilligen Engagements ersucht, insbesondere die Fragen eines Versicherungsschutzes für Freiwillige in Hilfsorganisationen, einem Bonus für Betriebe, die freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisationen einstellen, und der bevorzugten Behandlung bei der Aufnahme in den öffentlichen Dienst zu prüfen.“

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1244/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen keine Mehrheit (für den Antrag: F,G,B dagegen: S,V ).

Der von den Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger eingebrachte Entschließungsantrag wurde einstimmig angenommen.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.     diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrages 1244/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.     die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2011 06 08

                    Dr. Sabine Oberhauser, MAS                                                    Renate Csörgits

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau