1266 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (1253 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen

Gegenstand der Vereinbarung ist die Ausweitung des Angebotes der schulischen Tagesbetreuung. Um den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen abzudecken, erhalten die Länder Finanzmittel, die sie für die Anschaffung bzw. Erneuerung der dafür nötigen Infrastruktur sowie für den Einsatz des Betreuungspersonals für den Freizeitteil der schulischen Tagesbetreuung bis 16:00 Uhr verwenden können. Um personelle Engpässe zu vermeiden, können auch Freizeitpädagoginnen und -pädagogen zum Einsatz kommen. Diese sollen mit einem gesetzlichen Maßnahmenpaket sowohl schul- als auch hochschulrechtlich verankert werden. Die Betreuungsquote der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen und an öffentlichen allgemein bildenden höheren Schulen soll bis 2015 auf insgesamt 210 000 Plätze im Rahmen der schulischen und außerschulischen Tagesbetreuung erhöht werden.

Kernstück der gegenständlichen Vereinbarung ist die Finanzierung der Maßnahme des Ausbaus der schulischen Tagesbetreuung seitens des Bundes. Die Finanzierung ist an gewisse qualitative organisatorische und pädagogische Voraussetzungen (aus den „Empfehlungen für gelungene schulische Tagesbetreuung“ unter http://www.bmukk.gv.at/tagesbetreuung) geknüpft, die die Länder als Modelle für die Schulen ausarbeiten sollen. Dabei handelt es sich um Konzepte, die mit den schulrechtlichen Bestimmungen (wie den Lehrplänen) im Einklang zu stehen haben und die die nötigen schulischen Entscheidungsfindungsprozesse wie eine etwaige Beschlussfassung im Schulforum bzw. im Schulgemeinschaftsausschuss mitzuberücksichtigen haben. Zu den einzelnen Modellen ist das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur herzustellen, erst dann kann im ersten Jahr die Auszahlung der Mittel erfolgen.

Die Auszahlung erfolgt zweimal jährlich, im Mai und im November. Eine Übertragung nicht verbrauchter Mittel in die nächsten Jahre ist möglich. Die letzte Auszahlung erfolgt im Kalenderjahr 2014, wobei die Mittel noch bis zum Ende des Schuljahres 2015 übertragen und verwendet werden dürfen. Nicht verbrauchte Mittel sind danach an den Bund zurückzuzahlen.

Die Geltung der Vereinbarung ist bis Ende des Schuljahres 2014/15 festgelegt, wobei die letzte Zahlung im November 2014 erfolgt. Länder, die diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllen, haben die Möglichkeit, dem Vertrag gemäß Art. 8 zu einem späteren Zeitpunkt beizutreten. Die Vereinbarung wird diesen gegenüber immer am 1. September jenes Jahres wirksam, in dem sie zum 15. August die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Das Erfüllen der Voraussetzungen ist jeweils dem Bundeskanzleramt zu melden, das sodann das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und die anderen Länder zu informieren hat.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 21. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Werner Amon, MBA die Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Elmar Mayer, Stefan Petzner, Dr. Harald Walser, Mag. Rosa Lohfeyer, Anna Franz und Dr. Franz-Joseph Huainigg sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, B, dagegen: G) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen (1253 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2011-06-21

                            Werner Amon, MBA                                                      Dr. Walter Rosenkranz

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann