1280 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 1580/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 15. Juni 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Einleitung:

Der Antrag verfolgt folgende Zielsetzungen:

Durch eine Änderung des § 20a StPO (Eigenzuständigkeit der WKStA) und der Inkrafttretensregelung in § 514 Abs. 17 StPO soll der Zuständigkeitsübergang gemildert werden, um einerseits für das Risiko vorzusorgen, dass nicht sämtliche Planstellen der WKStA fristgerecht besetzt werden können, andererseits jedoch zu ermöglichen, die neuen Strukturen (personell, sachlich und Ausbildungsstandards) der WKStA unter noch nicht vollständiger Auslastung aufbauen zu können.

Mit 1.9. 2011 sollen der WKStA die Kernkompetenzen, d.h. Wirtschaftsdelikte mit besonders hohem Schaden (§ 20a Abs. 1 Z 1 StPO), Korruptionsdelikte (§ 20a Abs. 1 Z 5 StPO) und „Bilanzfälschungsdelikte“ solcher Unternehmen, die über ein Stammkapital von zumindest 5 000 000 Euro oder über mehr als 2000 Beschäftigte verfügen (§ 20a Abs. 1 Z 6 StPO), zugewiesen werden.

Die übrigen Zuständigkeiten sollen hingegen erst mit 1.9.2012 wirksam werden.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 22. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Michael Hammer der Abgeordnete Mag. Ewald Stadler.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer und Dr. Johannes Jarolim einen Abänderungsantrag eingebracht.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer und Dr. Johannes Jarolim mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, G, dagegen: B) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 06 22

                           Mag. Michael Hammer                                                Mag. Heribert Donnerbauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann