1301 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (1224 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Transparenz von Preisen für Erdöl, Mineralölerzeugnisse, Gas, Strom und Arzneimittel sowie der Preisauszeichnungs­vorschriften (Preistransparenzgesetz) geändert wird.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die geltenden Preisauszeichnungs­bestimmungen gemäß Preisauszeichnungsgesetz ergänzt werden. Damit soll eine bessere Orientierung für die Verbraucher und damit Transparenz sowie ein leichterer Preisvergleich bei den Treibstoffen ermöglicht werden. Treibstoff ist im Wesentlichen ein homogenes Gut, bei dem der Preis eine besondere Rolle spielt und daher Preisvergleichsdatenbanken zweckmäßig sind, ähnlich wie bei Strom, Gas und Telekom (vgl. Tarifkalkulatoren). So wie bei Gas und Strom kann der Konsument nicht auf Vorrat einkaufen und damit günstigere Preise sicherstellen, weswegen eine neue Preistransparenzdatenbank angebracht erscheint.

Um die vorgesehene Erleichterung der Vergleichbarkeit aktueller Treibstoffpreise sicherzustellen, kann der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Tankstellenbetreiber durch Verordnung verpflichten, die gemäß Preisauszeichnungsgesetz bzw. den darauf basierenden Verordnungen (insbesondere § 5 VO über die Preisauszeichnung bei Dienstleistungen und Tankstellen) auszuzeichnenden Preise für Treibstoffe auch über die Preistransparenzdatenbank bekanntzumachen und an diese Datenbank zu melden.

Aufgrund der Komplexität des Systems ist davon auszugehen, dass es zunächst eine befristete Festlegung der Modalitäten in der Verordnung gibt, um überprüfen zu können, dass die Vorteile eventuelle Nachteile überwiegen und Verbesserungen möglich sind. Weiters wird eine Legisvakanz vorzusehen sein, um den Tankstellenbetreibern die Gelegenheit zu geben, mit dem neuen System vertraut zu werden.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Haubner die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Dr. Ruperta Lichtenecker, Mag. Rainer Widmann, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek und Mag. Christiane Brunner sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1224 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 06 28

                                  Peter Haubner                                                                   Konrad Steindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann