1322 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 1421/A(E) der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „JA zum Leben“ konsequent stärken – Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf Lebensschutzorganisationen

Die Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 4. Februar 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Viele Beratungsvereine und Hilfsorganisationen sind bei der Finanzierung ihrer Tätigkeit auf die Unterstützung durch Spenden angewiesen. Ohne die großzügige Spendenbereitschaft der Bevölkerung wären wichtige Einrichtungen im Sozialbereich nur schwer bzw. gar nicht aufrecht zu erhalten.

Auch im Bereich des Lebensschutzes engagieren sich viele Menschen und helfen dadurch mit, jungen Müttern in einer oftmals aussichtslos erscheinenden Situation einer ungewollten Schwangerschaft ein ‚JA zum Leben‘ zu vermitteln.

Auf Initiative der Freiheitlichen in Vorarlberg hat im Juni 2010 die Landtags-Enquete ‚Lebensschutz‘ stattgefunden und als Ergebnis dieser Enquete hat sich der Landtag mit großer Mehrheit für ein Maßnahmenpaket zur Forcierung des Lebensschutzes ausgesprochen. Wir wollen dieses Signal noch verstärken und über die Schaffung einer steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden an Lebensschutzorganisationen zusätzlich einen wichtigen Impuls setzen.

Seit dem Jahr 2009 sind Spenden an Vereine und Einrichtungen, die selbst mildtätige Zwecke verfolgen oder Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe betreiben oder für diese Zwecke Spenden sammeln, absetzbar. Nachdem aber von dieser Möglichkeit nicht im erhofften Ausmaß Gebrauch gemacht wurde – 2009 waren 100 Millionen budgetiert und 45 Millionen wurden geltend gemacht – hat Finanzminister Pröll Ende Dezember 2010 angekündigt, die Absetzbarkeit von Spenden erweitern zu wollen. Konkrete Vorschläge dazu liegen dem Finanzausschuss jedoch noch nicht vor.

Mit der Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf Organisationen im Bereich des Lebensschutzes könnte die Bundesregierung nicht nur einen finanziellen Impuls setzen, sondern vor allen Dingen ein uneingeschränktes ‚JA zum Leben‘ aussprechen.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Bernhard Themessl die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Petra Bayr, Elmar Podgorschek, Mag. Christiane Brunner, Ing. Peter Westenthaler, Gabriele Tamandl, Mag. Peter Michael Ikrath, Dr. Christoph Matznetter, Dr. Martin Bartenstein und DDr. Werner Königshofer sowie die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1421/A(E) der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, B, dagegen: S, V, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 06 29

                               Mag. Kurt Gaßner                                                   Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann