1324 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1206 der Beilagen): Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2011)

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes für den Österreichischen Stabilitätspakt 2011 ‑ 2014

Der Österreichische Stabilitätspakt (ÖStP) setzt die unionsrechtlichen Regeln über die Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten um und regelt die innerstaatliche Haushaltskoordinierung. Hintergrund für den Stabilitätspakt ist die Verpflichtung Österreichs übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden.

Bund, Länder und Gemeinden beabsichtigen durch ein gemeinsames Zusammenwirken dazu beizutragen, dass Attraktivität und Stabilität des Wirtschaftsstandortes, die hohe Lebensqualität und der Wohlstand in Österreich und unser hoher sozialer Standard weiterhin langfristig abgesichert werden.

Die im Jahr 2007 auf Basis guter konjunktureller Prognosen vereinbarten Stabilitätsbeiträge entsprechen auf Grund der im Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09 eingebrochenen Steuereinnahmen nicht mehr den faktischen Realitäten. Der ÖStP 2011 – 2014 geht von ambitionierten aber realistischen Stabilitätsbeiträgen für die folgenden Jahre aus und leistet somit einen wichtigen Beitrag der Finanzpolitik zur Fortsetzung der positiven wirtschaftlichen Entwicklung und der Bewältigung kommender Herausforderungen.

Zusammen mit einer Einigung über die Sicherung der Pflegefinanzierung und Verwaltungsreform Pflegegeld sowie einer Verlängerung des Finanzausgleichsgesetzes 2008 um ein Jahr bis einschließlich 2014 wurde am 16. März 2011 Einvernehmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über den Wortlaut eines erneuerten Österreichischen Stabilitätspaktes erzielt.

Aufbauend auf den Bestimmungen der Österreichischen Stabilitätspakte 2001, 2005 und 2008 wurden mit diesem ÖStP 2011 im Wesentlichen folgende Neuerungen vereinbart:

Die zwischen den Gebietskörperschaften am 16. März 2011 erfolgte Einigung über einen neuen ÖStP sieht zur Erreichung dieses Ziels insbesondere folgende neuen Regelungen vor:

         -      Neudefinition der notwendigen Stabilitätsbeiträge von Bund, Ländern und Gemeinden

         -      Verschärfung der Sanktionsfolgen bei Zielverfehlungen:

         -      Amtswegiges Gutachten des Rechnungshofes (Reputationssanktion) bei Zielverfehlungen

         -      Darauf aufbauend gegebenenfalls automatische Einleitung eines Sanktionsverfahrens

         -      Stärkung des über eine Sanktion entscheidenden Schlichtungsgremiums (Entscheidung kann        durch Nichterscheinen nicht behindert werden)

         -      Keine durchschnittliche Betrachtung der Zielerreichung sondern Fokussierung auf das   jeweilige Haushaltsjahr

         -      Verbesserungen der inhaltlichen Haushaltskoordinierung und mittelfristigen Ausrichtung der       Haushaltsführung (Austausch von Daten während des Prozesses der Stabilitätsprogramm-           Erstellung im Koordinationsgremium zwischen Bund, Ländern und Gemeinden; unterjähriger         Soll-Ist-Vergleich der Budgetentwicklung; Standardisierung der zur mittelfristigen        Haushaltsplanung bekanntzugebenden Daten; Überleitungstabelle zwischen administrativem        und ESVG-Ergebnis inkl. außerbudgetärer Einheiten; Meldeverpflichtung für neue                außerbudgetäre Einheiten an die Bundesanstalt Statistik Österreich)

         -      Autonome Schaffung verbindlicher Haftungsobergrenzen für Bund und Länder (für         Gemeinden durch Länder), inkl. Regelung des Verfahrens bei Haftungsübernahmen und     Regelung von Risikovorsorgen für den Fall von Ausfällen

         -      Transparenz über die Haushaltsführung durch Publikation wesentlicher Informationen zur              Haushaltskoordination auf der Homepage des BMF

         -      „Rendez-vous-Klausel“ bei Änderung von EU-rechtlichen Vorgaben (Verhandlungen zur               Anpassung)

Der ÖStP wird in Gesetzesrang von den Parlamenten des Bundes und der Länder beschlossen und rückwirkend mit 1.1.2011 in Kraft treten.

Kompetenz:

Die verfassungsrechtliche Grundlage für den Abschluss dieser Vereinbarung bildet das Bundesverfassungsgesetz über die Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes, BGBl. I Nr. 61/1998 („Ermächtigungs-BVG“). Dieses Bundesverfassungs­gesetz ermächtigt Bund, Länder und Gemeinden, diese vertreten durch den Österreichischen Städtebund und den Österreichischen Gemeindebund, miteinander Vereinbarungen ua. über einen Stabilitätspakt abzuschließen. Auf diese Vereinbarung sind gemäß Art. 2 des genannten Bundesverfassungsgesetzes die für Vereinbarungen gemäß Art. 15a B‑VG geltenden bundes- und landesrechtlichen Vorschriften mit bestimmten Abweichungen anzuwenden.

Dem Inhalt nach bindet die Vereinbarung auch Organe der Bundesgesetzgebung und bedarf daher gemäß Art. 15a Abs. 1 B‑VG der Genehmigung des Nationalrates.

Zur Vollziehung des ÖStP 2011 wird die Bundesanstalt Statistik Österreich mit der Erarbeitung von Beratungs- und Entscheidungsgrundlagen nach den Bestimmungen des Stabilitätspaktes zu beauftragen sein. Dadurch entstehen dem Bund Kosten in einer mit der Bundesanstalt Statistik Österreich noch endgültig zu verhandelnden Höhe.

Im Übrigen werden bei vereinbarungsgemäßer Umsetzung durch den ÖStP 2011 keine quantifizierbaren Kosten verursacht. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Verpflichtungen treten die in der Vereinbarung näher geregelten Kostenfolgen ein.

Generell wird die Vereinbarung jedoch durch die geregelten Stabilitätsverpflichtungen einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dauerhaft stabiler und gesunder öffentlicher Finanzen der österreichischen öffentlichen Haushalte und damit zur Kosteneinsparung leisten.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 in Verhandlung genommen. In der Debatte ergriff im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Gabriele Tamandl der Abgeordnete Wolfgang Zanger das Wort.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, B) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Gabriele Tamandl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2011) (1206 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2011 06 29

                               Gabriele Tamandl                                                    Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann