1327 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (1218 der Beilagen): Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses und sonstiger Förderungen aus Anlass der 90. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung in Kärnten
Das Land Kärnten feierte im Jahr 2010 die 90. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung, bei der sich die im Abstimmungsgebiet ansässige Wohnbevölkerung für den Verbleib bei der Republik Österreich entschieden hat. Aus diesem Anlass soll ein Zweckzuschuss an die Gemeinden des Abstimmungsgebietes für besondere Vorhaben sowie Förderungen zur Unterstützung der Volksgruppen gewährt werden.
Wie schon bei vergangenen Anlässen soll auch diesmal die Beitragsleistung in Form eines eigenen Bundesgesetzes erbracht werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für den Bund betragen 4 Millionen Euro. Die budgetäre Bedeckung wird durch das Bundesministerium für Finanzen bereitgestellt.
Kompetenzgrundlage:
Die Zuständigkeit des Bundes zur Normierung des Zweckzuschusses ergibt sich aus § 1 und § 12 Abs. 2 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, jene für die Vergabe von Förderungen aus Art. 17 B-VG.
Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Kai Jan Krainer die Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Karl Öllinger und Maximilian Linder.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, dagegen: F, B) beschlossen.
Ein im Zuge der Debatte von den Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit. (dafür: B, dagegen: S, V, F, G).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Kai Jan Krainer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1218 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2011 06 29
Kai Jan Krainer Dkfm. Dr. Günter Stummvoll
Berichterstatter Obmann