1328 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (1219 der Beilagen): Bundesgesetz über die Gewährung eines Zweckzuschusses an das Bundesland Burgenland aus Anlass der 90-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich
Das Land Burgenland feiert im Jahr 2011 die 90-jährige Zugehörigkeit zur Republik Österreich. Aus diesem Anlass soll dem Land ein Zuschuss für besondere Vorhaben gewährt werden.
Wie schon bei vergangenen Anlässen soll auch diesmal die Beitragsleistung in Form eines eigenen Bundesgesetzes erbracht werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für den Bund betragen vier Millionen Euro. Die budgetäre Bedeckung des Zweckzuschusses wird durch das Bundesministerium für Finanzen bereitgestellt.
Kompetenzgrundlage:
Die Zuständigkeit des Bundes zur Normierung des Zweckzuschusses ergibt sich aus § 1 und § 12 Abs. 2 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948.
Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatterin fungierte Abgeordnete Gabriele Tamandl.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Gabriele Tamandl gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1219 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2011 06 29
Gabriele Tamandl Dkfm. Dr. Günter Stummvoll
Berichterstatterin Obmann