1348 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (1200 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird

Im Zusammenhang mit der immer wieder auftauchenden Diskussion um die so genannte Zwei-Klassen- Medizin wurde im Regierungsübereinkommen für die XXIV. GP eine Verpflichtung zur Führung eines transparenten Wartezeitmanagements bei Operationen in Krankenhäusern festgelegt, dessen Umsetzung nunmehr für elektive Operationen und invasive Diagnostik erfolgt, um eine qualitätsvolle, gerechte und solidarische Versorgung im öffentlichen Gesundheitswesen sicherzustellen.

Aufgrund der demographischen Entwicklung und der Tatsache, dass Senioren bereits jetzt die größte Gruppe an Patienten und hauptsächliche Zielgruppe für den Einsatz von Medikamenten und Medizinprodukten darstellen, wird die Ethikkommission, deren Aufgabe insbesondere darin besteht, den Schutz des Patienten bei der klinischen Forschung und die Sicherstellung der Qualität in der Forschung zu gewährleisten, um einen Vertreter der Senioren ergänzt. Mit der Erweiterung der Mindestzusammensetzung der Ethikkommission wird ein Beitrag zur bedarfsgerechten Forschung geleistet, um das Vertrauen der Öffentlichkeit und insbesondere der Senioren in die klinische Forschung zu sichern.

Gesundheitseinrichtungen sind für Opfer häuslicher Gewalt oft die erste Anlaufstelle und nehmen daher eine entsprechende Schlüsselposition ein. Um den Betroffenen neben der Versorgung der körperlichen Verletzungen auch weiter gehende Hilfe anzubieten bzw. Hilfsmöglichkeiten aufzuzeigen, wird neben der im KAKuG bereits verankerten Kinderschutzgruppe auch die Einrichtung einer Opferschutzgruppe für volljährige Betroffene häuslicher Gewalt vorgesehen. Mit der Etablierung einer Opferschutzgruppe wird eine teilweise bereits bestehende und bewährte Praxis gesetzlich verankert und überdies auch völkerrechtlichen Pflichten entsprochen.

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Vorblatt.

Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen:

Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen und Bürger/innen sind mit der gegenständlichen Novelle nicht verbunden.

Zuständigkeit:

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieser Gesetzesnovelle ergibt sich für das Bundesgesetz über Krankenanstalten- und Kuranstalten aus Art. 12 Abs. 1 Z 1 (Grundsatzbestimmungen) sowie aus Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG (unmittelbar anwendbares Bundesrecht).

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Renate Csörgits die Abgeordneten Johann Hechtl, Dr. Andreas Karlsböck, Ursula Haubner, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger, Mag. Gertrude Aubauer und Mag. Johann Maier sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Ein im Zuge der Debatte vom Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, B dagegen: S, V).

Ferner beschloss der Gesundheitsausschuss einstimmig folgende Feststellungen:

„Der Gesundheitsausschuss bekennt sich zu den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen. Er geht daher davon aus, dass sowohl in den bestehenden Kinderschutzgruppen als auch in den neu zu implementierenden Opferschutzgruppen dem erhöhten Schutzbedürfnis von Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen wird.

Der Ausschuss geht auch davon aus, dass im Hinblick auf die interdisziplinäre Zusammensetzung der Gruppen die nötige Sensibilität besteht, um auf die spezifischen Besonderheiten jedes Einzelfalles einzugehen, und dass barrierefreier Zugang und Kommunikation im Rahmen der geltenden Bestimmungen gegeben ist.“

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1200 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 06 30

                                 Renate Csörgits                                               Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau