1357 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1158/A(E) der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend kostenlose Tuberkulose- und Tetanus-Impfung für Polizistinnen und Polizisten

Die Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Mai 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Über 20.000 Polizistinnen und Polizisten sorgen in mehr als 1.000 Polizeiinspektionen für die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung. Im Zuge ihrer Tätigkeit in allen Angelegenheiten der inneren Sicherheit wie Kriminalitätsbekämpfung, Hilfeleistung und Gefahrenabwehr sowie Prävention gefährden die Polizisten immer wieder ihre eigene Gesundheit.

Impfungen stellen eine wichtige Möglichkeit dar, das gesundheitliche Risiko zu reduzieren. Leider sind noch weit nicht alle sinnvollen Impfungen für Polizisten kostenlos.

Tuberkulose ist eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit, die durch Tröpfcheninfektion hauptsächlich von Mensch zu Mensch übertragen wird. Der Krankheitsverlauf ist schleichend, oft mit Spontanheilung, aber auch fortschreitend und unbehandelt tödlich.

Der Wert einer Tetanus-Impfung ist unbestritten. Tetanuserreger kommen weltweit vor und finden sich beispielsweise im Straßenschmutz. Bei Infektion kommt es nach unspezifischem Krankheitsbeginn zu Spasmen der Muskulatur (Kiefersperre). Absolut lebensbedrohlich sind die Lähmungen der Atemmuskulatur. Trotz Fortschritte der Intensivmedizin sterben noch etwa 20 bis 30 % der an Tetanus Erkrankten.

Tuberkulose und Tetanus stellen in der täglichen Arbeit für alle Polizisten eine ständige Bedrohung dar. Um künftig eine kostenlose Schutzimpfung gegen Tuberkulose und Tetanus für alle Polizisten sicherzustellen, haben die unterfertigten Abgeordneten den gegenständlichen Entschließungsantrag gestellt.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Bernhard Vock die Abgeordneten Wilhelm Haberzettl, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Andreas Karlsböck, Dr. Wolfgang Spadiut, Renate Csörgits, Werner Herbert, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Kurt Grünewald, Erwin Spindelberger, Ursula Haubner, Johann Hechtl sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, B dagegen: S, V, G).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 06 30

                     Dr. Sabine Oberhauser, MAS                                   Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau