1361 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1570/A(E) der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Johann Maier, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform und Neustrukturierung der Kontrollen entlang der Lebensmittelkette

Die Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Johann Maier, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. Mai 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit Jahrzehnten besteht in der behördlichen Lebensmittelüberwachung ein Nebeneinander von Verwaltungsstrukturen. Eine Fülle von EU-Vorgaben/-Rechtsakten – Tendenz stark steigend – führt außerdem dazu, dass das österreichische System der Lebensmittelkontrolle zunehmend ineffizienter und damit teurer wird, da die derzeitigen schon seit Jahrzehnten bestehenden Strukturen ungenügend an die Anforderungen des EU-Rechts und der Europäischen Lebensmittelkontrolle gemäß dem integrativen Grundsatz ‚vom Stall bis zum Teller‘ angepasst wurden. Die Strukturen des vergangenen Jahrhunderts sind nicht (mehr) die richtigen Antworten auf moderne Produktionsmethoden, neue Technologien oder innergemeinschaftliche und globale Warenströme unter dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Kontrollen und Qualitätssicherungssystemen. Die EU-Kommission legt weiters ihren Fokus zunehmend auf den Vollzug und will entlang der Lebensmittelkette eine weitere Integration vorantreiben. Um dies zu erreichen, wird von der Europäischen Kommission im Laufe des nächsten Jahres ein umfassendes Paket zur Reform der Verordnung (EG) 882/2004 über die Grundsätze der amtlichen Kontrolle vorgelegt. Das derzeitige österreichische System kann diesen Herausforderungen der Zukunft nicht standhalten. Eine Zusammenführung der Strukturen mit den damit verbundenen Effizienzsteigerungen ist daher sinnvoll und absolut notwendig. In der mittelbaren Bundesverwaltung kann der jeweils zuständige Bundesminister die Länder nicht einmal auditieren.

Die Synergiepotentiale im Bereich der Kontrollen entlang der Lebensmittelkette im Zusammenwirken mit der AGES und aller beteiligten Stellen wurden bisher nicht ausreichend ausgeschöpft. Die Strukturprobleme und Ineffizienzen der derzeitigen Kontrollorganisation entlang der Lebensmittelkette können die KonsumentInnensicherheit in Österreich und das Vertrauen der KonsumentInnen in die Sicherheit der österreichischen Lebensmittelproduktion beeinträchtigen und damit den österreichischen Unternehmen Schaden zufügen. Es sind Doppelgleisigkeiten, offene Zuständigkeits- und Vollzugsfragen und zu viele Schnittstellen zwischen Bund und Ländern bzw. zwischen den beteiligten Ressorts vorhanden, die zum Effizienzverlust der Kontrolle beitragen und wertvolle Ressourcen verbrauchen. Weiters können die Bundesländer immer weniger die ihnen übertragenen immer komplexer werdenden Aufgaben in der Kontrolle erfüllen. Die Neuordnung und Restrukturierung der Kontrollaktivitäten entlang der Lebensmittelkette ist daher ein Verwaltungsreform-Thema.

Die grundsätzliche Festlegung auf eine Neustrukturierung der Kontrollen entlang der Lebensmittelkette erfolgte bereits im aktuellen Regierungsprogramm: ‚Die Zusammenführung der verschiedenen Kontrollsysteme in einer eigenen Struktur unter Einbeziehung der entsprechenden Landesstrukturen sowie die Weiterentwicklung eines Mehrjährigen integrierten Kontrollplans (MIKP) orientiert sich am gesundheitlichen Verbraucherschutz, verschafft Synergieeffekte und steigert die Ergebnisse amtlicher Überwachung. Länderdienststellen werden auditiert, bundesländerübergreifende Problemstellungen über ein Kooperationsmodell zwischen Bund und Länder gelöst. Die Arbeiten am ‚Lebensmittel- und Veterinärregistergesetz‘ werden abgeschlossen, um qualitätsgesicherte Daten zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit zu erhalten. Durch die Optimierung der amtlichen Kontrollen und der Eigenkontrollen wird eine einwandfreie und gesundheitlich unbedenkliche Wasserqualität bei Trinkwasser und Bädern gewährleistet. Mit einer Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes (GESG) erfolgt auf der Grundlage der Empfehlung des Rechnungshofes eine Konsolidierung und Weiterentwicklung der AGES. Um die Unabhängigkeit in der Risikobewertung sicher zu stellen, werden die Arbeitsabläufe geprüft und die AGES-Kommunikation entsprechend festgelegt. Die Basisfinanzierung der AGES wird durch den Bund garantiert.

Es bedarf vorrangig einer grundlegenden Reform und Neustrukturierung der Kontrolle und Informationsweitergabe entlang der gesamten Lebensmittelkette.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Johann Maier die Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer, Johannes Schmuckenschlager, Bernhard Vock, Karl Öllinger, Dr. Erwin Rasinger und Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 1570/A(E) der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Johann Maier, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, B dagegen: G) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2011 30 06

                              Mag. Johann Maier                                            Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau