1364 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 363/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine konsequente Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. Jänner 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Am 7. Dezember startete die irische Regierung einen Rückruf für in Irland produziertes Schweinefleisch und teilte mit, dass in Schweinen und Schweinefutter (angeblich war dem Futter Industrieöl beigemischt) eine gefährlich hohe Dioxinbelastung entdeckt worden sei. Der Grenzwert sei um das 80- bis 200-Fache überschritten worden. Nach Angaben der irischen Veterinärbehörden wurde das Schweinefleisch in bis zu 25 Länder geliefert.

180 Tonnen des Dioxin-belasteten Schweinefleisches aus Irland gelangten auch nach Österreich. Knapp die Hälfte wurde in vier Betrieben in Wien, Tirol, Oberösterreich und der Steiermark gefunden. Nach einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums war bereits etwa ein Drittel des problematischen Import-Fleisches verkauft worden. Etwa ebensoviel war verarbeitet und nach Rumänien, Georgien sowie Deutschland exportiert worden. Manche Betriebe hätten ihre Produkte auch nach Irland zurückgeschickt oder vernichtet.

Eines der Hauptprobleme ist, dass die KonsumentInnen, wenn sie vermeiden wollen, solche Produkte zu kaufen, der Kennzeichnung nicht entnehmen können, woher sie tatsächlich stammen. Das ovale, schwarz-weiße Genusstauglichkeitszeichen der EU, das auf fast allen heimischen Lebensmitteln aufscheint, zeigt lediglich, wo Produkte endverarbeitet und verpackt werden. Fleisch aus Italien, das in Österreich abgepackt wird, erhält beispielsweise die Bezeichnung AT für Austria. Woher das Fleisch stammt, lässt sich anhand der Verpackung nicht mehr nachvollziehen.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 5. März 2009 und am 30. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber die Abgeordneten Dietmar Keck, Werner Neubauer, Anna Höllerer, Mag. Johann Maier, Bernhard Vock, Mag. Gertrude Aubauer, Johannes Schmuckenschlager, Karl Öllinger und Dr. Erwin Rasinger sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, B dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 30 06

                   Johannes Schmuckenschlager                                  Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau