1381 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 1598/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend gerechte Bezahlung für KulturarbeiterInnen

Die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Juni 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die gängige Praxis sieht ja so aus: Jemand beantragt 50.000 Euro für ein kulturell relevantes Projekt, erhält 30.000 Euro und führt das Projekt dann trotzdem durch, weil er oder sie es für wichtig hält. Gespart wird insbesondere an den Gehältern und Honoraren der MitarbeiterInnen.

Die Strukturen der Förderung für regionale, autonome Kulturinitiativen begünstigen offenbar prekäre Arbeitsverhältnisse und Selbstausbeutung. Es ist daher notwendig, diese Strukturen einer umfassenden Evaluierung zu unterziehen. Denn ungeachtet der Tatsache, dass Kulturarbeit, insbesondere in den ländlichen Regionen, jenseits neoliberaler Verwertungslogik erfolgt, muss sie bezahlt werden – nicht zuletzt deshalb, weil sie Arbeit im Interesse der Gesellschaft ist.

Schätzungen zufolge existieren in Österreich rund 4000 freie Kulturinitiativen, die rund 1200 Menschen zumeist in Teilzeit beschäftigen. Ihre Programme, Projekte und Initiativen werden, so eine weitere Schätzung, Jahr für Jahr von rund vier Millionen Menschen wahrgenommen.

In Österreich fehlen aber die grundlegenden Daten. So müsste im Rahmen einer umfassenden sozialwissenschaftlichen Studie zum Beispiel erhoben werden, welcher Zusammenhang zwischen  der Förderpolitik und der arbeitsmarktpolitischen Situation von KulturarbeiterInnen besteht. Wie stellt sich die soziale Lage der KulturarbeiterInnen dar? Lassen sich Laufbahn-Muster erkennen? Besteht ein Zusammenhang zwischen der Konzentration auf Projektförderung durch die Fördergeber und der sozialen Lage der Kulturschaffenden? Begünstigt das derzeitige Förderwesen Selbstausbeutung, Prekariat, Ehrenamt?

 

Nach Vorliegen dieser Forschungsergebnisse sind allfällige Adaptierungen des Förderwesens anzustreben und Maßnahmen zu überlegen, in welcher Weise Einkommens-Mindeststandards für KulturarbeiterInnen Eingang in die Bundesgesetzgebung bzw. in die Förderrichtlinien finden können.“

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30.Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl die Abgeordneten Mag. Silvia Fuhrmann, Josef Jury und die Ausschussobfrau Abgeordnete  Sonja Ablinger.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Sonja Ablinger, Mag. Silvia Fuhrmann, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„ Im Jahr 2008 wurde die vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in Auftrag gegebene Studie zur sozialen Lage der Künstler und Künstlerinnen präsentiert. Als Folge dieser Studie konstituierte sich im April 2009 auf Initiative von Bundesministerin Dr. Claudia Schmied eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG). Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, die soziale Lage der Kunstschaffenden ressortübergreifend zu erörtern und gezielt Lösungs- und Verbesserungsansätze zu erarbeiten.

 

Im Jahr 2010 konnten von Seiten der IMAG zwei konkrete gesetzliche Novellierungen vorgelegt werden. Erstens wurde das KünstlerInnensozial­versicherungs-Strukturgesetz beschlossen, das vor allem in sozialversicherungs­rechtlichen Fragen Verbesserungen für Künstler/-innen brachte. In der Folge ebenfalls novelliert und an die zeitgemäße Arbeitsbedingungen angepasst wurde das Schauspielergesetz.

 

Derzeit thematisiert die IG Kultur die Situation von Personen, die in der initiativen Kulturarbeit tätig sind. Die Arbeit von Kulturinitiativen in den Regionen leistet einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und Kulturvermittlung. Die Programme und Projekte dieser Initiativen werden Jahr für Jahr von rund vier Millionen Menschen wahrgenommen. Österreichweit sind ca. 1.200 Personen als Angestellte in unterschiedlichem Ausmaß – zumeist Teilzeit – in der freien Kulturarbeit beschäftigt.

 

Wie auch die IG Kultur aufzeigt, ist die Beschäftigung in den Kulturinitiativen geprägt von der Arbeit von Freiwilligen. Der Bereich Kunst, Kultur, Unterhaltung und Freizeit ist auch laut Freiwilligenbericht des BMASK der größte Bereich der Freiwilligenarbeit. Viele Personen machen allerdings auch die Kulturarbeit zu ihrem Beruf. Die Situation dieser Kulturarbeiter/-innen thematisiert die IG Kultur in ihrer Kampagne „Fair Pay“ und fordert eine Verbesserung der Arbeitssituation und Entlohnung dieser Personen.

 

Durch die Einrichtung der IMAG wurde ein Gremium zu Verbesserung der sozialen Lage von Künstler/-innen geschaffen. Daher scheint es sinnvoll, auch die Arbeitssituation von Kulturarbeiter/-innen in freien Kulturinstitutionen in diesem Rahmen zu untersuchen. Durch die Studie zur sozialen Lage stehen bereits einige Daten zu Verfügung. Zu untersuchen wäre, ob ausreichende sozialwissenschaftliche Grundlagen für eine detaillierte Beurteilung und Entwicklung von geeigneten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Kulturarbeiter/-innen in freien Kulturinitiativen zu Verfügung stehen. Auch sind die finanziellen Implikationen und die Bedingungen für den Fortbestand der Kulturinitiativen darzustellen.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 1598/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages des der Abgeordneten Sonja Ablinger, Mag. Silvia Fuhrmann, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl Kolleginnen und Kollegen  einstimmig beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2011 06 30

                       Mag. Dr. Wolfgang Zinggl                                                        Sonja Ablinger

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau