1398 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (502 St 28/11s) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Werner Königshofer
Die Staatsanwaltschaft Wien ersucht mit Schreiben vom 18. August 2011, GZ 502 St 28/11s, eingelangt am 30. August 2011, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Werner Königshofer wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 283 Abs. 2 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 13. September 2011 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Werner Königshofer besteht.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, GZ 502 St 28/11s, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Werner Königshofer wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen dem inkriminierten Sachverhalt und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Werner Königshofer besteht.
Wien, 2011 09 13
Johann Rädler Wolfgang Großruck
Berichterstatter Obmann