140 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 161/A(E) der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend SPICE und andere biogene Suchtmittel

Die Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 3. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„‚Spice’ wird zurzeit in einem rechtlichen Graubereich angeboten und verwendet. Sie ist eine gefährliche, aber derzeit noch legale Modedroge und ist legal im Handel erhältlich. Es handelt sich hiebei um Kräuter-Mischungen, die unbekannte und risikointensive Substanzen enthalten und vermischt mit Tabak geraucht werden. Diese Substanzen, die aus Pilzen oder halluzinogenen Kräutern stammen, sind enorm gefährlich, da weder Wirkstoffe noch die jeweilige Konzentration bekannt sind. Möglicherweise enthalten sie auch verbotene Substanzen. Laut Angaben von Herstellern und Verkäufern ist Spice zum Verräuchern, also zum Abbrennen in einem geeigneten Gefäß bestimmt (Rauchermittel) und soll weder inhaliert, noch oral aufgenommen werden. Besondere Probleme ergeben sich bei Bestellungen im Internet (z.B. aus England).

Das Interesse der Jugendlichen an SPICE ist in den letzten Monaten enorm gestiegen, wird diese Droge doch als Entspannung angepriesen und als völlig harmlos dargestellt. Jugendliche rauchen und inhalieren somit unbekannte und in ihren Langzeitwirkungen unbekannte Inhaltsstoffe.

Die öffentliche Verharmlosung der Droge zeigt sich auch durch das Anpreisen der angeblich jahrtausende alten und von vielen Volksstämmen traditionellen Verwendung der Inhaltsstoffe, ganz nach dem Motto: Was es bereits solange gibt, kann nicht schädlich sein. Eben diese Schlussfolgerung ist als gefährlich einzustufen, weil sie nicht als Argument für die Harmlosigkeit herangezogen werden darf.

Eine rechtlich einwandfreie Einordnung – Suchtmittel oder Arzneimittel – ist zurzeit noch nicht möglich. Somit sind auch Verkaufsbeschränkungen oder Verkaufsverbote nicht möglich.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 05. März 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin für den Ausschuss Abgeordneten Barbara Riener die Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Stefan Markowitz, Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Kurt Grünewald sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, dipl.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2009 03 05

                          Mag. Gertrude Aubauer                                        Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau