1407 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (604 St 8/11z) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Scheibner

 

Die Staatsanwaltschaft Wien ersucht mit Schreiben vom 14. September 2011, 604 St 8/11z, eingelangt am 14. September 2011, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Scheibner wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 165 Abs. 1 und 4 StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 20. September 2011 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Scheibner besteht.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, GZ 604 St 8/11z, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Scheibner wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen dem inkriminierten Sachverhalt und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Scheibner besteht.

Wien, 2011 09 20

                   Johannes Schmuckenschlager                                                         Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                 Obmannstellvertreter