1474 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 1431/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Verbot der Entnahme von Federn und Daunen vom lebenden Tier
Die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 1. März 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Millionen ungarischer und polnischer Mastgänse werden alle 6 Wochen (bis zu dreimal) bei lebendigem Leib Federn und Daunen ausgerissen. Die Daunenindustrie versteckt sich hinter beschönigenden Begriffen wie ‚Harvesting‘ und ‚Mauserupf‘. Die Tiere leiden jedoch entsetzlich, wenn sie gerupft werden; Wunden und schwere Verletzungen sind häufig die Folge. Die derart grausam gewonnenen Daunen werden in ganz Europa gehandelt und kommen vor allem aus Ungarn, Polen, Frankreich oder werden aus China importiert. Das Fleisch der gequälten Tiere befindet sich in den Kühlregalen europäischer Supermärkte.
Tierschutzorganisationen wie ‚Vier Pfoten‘ und viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich gegen diese Grausamkeit im Umgang mit den Gänsen durch das Unterzeichnen einer Petitionen an die EU-Kommission, die in nächster Zeit eine Entscheidung über das Schicksal der Gänse treffen wird. Auch große Unternehmen wie Tchibo, Spar, Lidl, Rewe und die Otto Group sie fordern in Briefen an EU-Kommissar John Dalli ein klares Verbot der Daunengewinnung von lebenden Tieren.
In Artikel 3 der Richtlinie 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere heißt es: ‚Die Mitgliedstaaten treffen dahingehend Vorkehrungen, dass der Eigentümer oder Halter alle geeigneten Maßnahmen trifft, um das Wohlergehen seiner Tiere zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass den Tieren keine unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.‘ Darüber hinaus heißt es in der zu Hausgänsen gemachten Empfehlung des Ständigen Ausschusses des Europarates zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen, die 1999 angenommen und Teil des EU-Rechts ist, dass ‚Federn, einschließlich Flaumfedern, lebenden Tieren nicht ausgerupft werden dürfen.‘“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Christiane Brunner die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Franz Eßl, Johann Hechtl, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Bernhard Vock, Dietmar Keck und Josef A. Riemer sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag einstimmig beschlossen.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Hermann Schultes gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2011 10 13
Ing. Hermann Schultes Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
Berichterstatter Obfrau