1486 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1471/A(E) der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überarbeitung der Handbücher und Checklisten zur Selbstevaluierung Tierschutz

Die Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. März 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Mai 2004 wurde von allen vier im Nationalrat vertretenen Parteien gemeinsam ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz beschlossen, das am 1.1.2005 in Kraft getreten ist. Zeitgleich wurden auch zehn Durchführungsverordnungen erlassen, wie insbesondere auch die 1. Tierhaltungsverordnung, die Haltungsbedingungen für landwirtschaftliche Nutztiere regelt.

Bereits am 1. März 2005 wurde mit dem Projekt ‚Grundlagen zur Selbstevaluierung Tierschutz im Tiergesundheitsdienst 2005‘ begonnen.

Durch die Erarbeitung von Handbüchern, welche relevante Rechtstexte aufbereiten, und Checklisten zur Überprüfung der Haltungsvoraussetzungen in Betrieben, ist die Möglichkeit der Selbstevaluierung der Haltung von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Geflügel geschaffen worden.

Die Handbücher und Checklisten bieten einerseits Tierhalterinnen und Tierhaltern eine anschauliche Darstellung und Kommentierung der für sie relevanten Gesetzesbestimmungen, sodass sie durch Selbstevaluierung Standortbestimmungen durchführen und von sich aus entsprechende Anpassungsmaßnahmen ergreifen können. Andererseits bereiten sie Amtstierärztinnen und -ärzten sowie Tierärztinnen und Tierärzten des Tiergesundheitsdienstes eine wesentliche Hilfestellung bei der Interpretation und Anwendung der Tierschutzbestimmungen.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Bernhard Vock die Abgeordneten Dietmar Keck, Franz Eßl und Mag. Christiane Brunner sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag einstimmig beschlossen.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ridi Maria Steibl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2011 10 13

                               Ridi Maria Steibl                                            Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau