1487 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 1286/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zum Schutz von Straßentieren („Streunertieren“) in der EU
Die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 5. Oktober 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Durch verantwortungslose Massenzüchtungen von Hunden oder Katzen und dem Aussetzen von Tieren kommt es in Süd- und Südosteuropa zu einer wachsenden Anzahl von ‚Streunertieren‘. In vielen Fällen werden die Tiere grausam misshandelt, auf offener Straße getötet oder in sogenannte ‚Todeslager‘ gebracht, wo sie massenweise getötet werden. In einigen EU-Mitgliedsländern gibt es zwar Gesetze, die diese Maßnahmen verbieten, doch wird deren Einhaltung kaum überprüft. Selbst schlimmste nachgewiesene Tierquälereien haben keine strafrechtlichen Folgen.
Im Vertrag von Lissabon (sog. EU-Reformvertrag) haben sich die Regierungen darauf verständigt, das ‚Amsterdamer Protokoll‘ zum Tierschutz als einen eigenständigen Artikel zu verankern. Das Vertragswerk besagt, dass die Union und die einzelnen Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen Rechnung zu tragen haben. Die Tiergesundheitsstrategie der EU sollte daher nicht nur für landwirtschaftliche Nutztiere, Wildtiere und Haustiere, sondern auch für auch für Straßentiere gelten. Insbesondere ist es notwendig, die Leiden dieser Tiere durch vorbeugende Impfmaßnahmen und Maßnahmen der Geburtenkontrolle zu verringern.
Die europäischen Bürgerinnen und Bürger lehnen die Massentötung von heimatlosen und verwilderten Tieren vehement ab. Seit Jahren treten sie dafür ein, dass die Missstände im Umgang mit Straßentieren endlich abgestellt und politische Maßnahmen ergriffen werden. Die Europäische Union ist daher gefordert, EU-weit gültige, geeignete Maßnahmen zum Schutz der ‚Streunertiere‘ zu ergreifen.“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Christiane Brunner die Abgeordneten Dietmar Keck, Franz Eßl und Bernhard Vock sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag einstimmig beschlossen.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dietmar Keck gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2011 10 13
Dietmar Keck Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
Berichterstatter Obfrau