15 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Regierungsvorlage

Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2008)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen von Mitteln internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:

 

           1. fünfzehnte allgemeine Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA‑15)…..

…………………………..28 900 000 EUR

           2. außerordentliche Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI………………….

….13 130 000 Sonderziehungsrechte (SZR)

           3. elfte allgemeine Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF‑XI)……………..

…………………………...97 000 000 EUR

           4. außerordentliche Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI)…………………………..

16 902 537,80 Sonderziehungsrechte (SZR)

           5. neunte allgemeine Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds    und des Technische Hilfe Sonderfonds der Asiatischen Entwicklungsbank (AsDF‑X)…………………………………..

…………………………...28 558 749 EUR

 

§ 2. Der Bund leistet zum bei der Internationalen Entwicklungsorganisation eingerichteten Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von 11 770 000 EUR.

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.