15 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Regierungsvorlage
Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2008)
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen von Mitteln internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:
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1. fünfzehnte allgemeine Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA‑15)….. |
…………………………..28 900 000 EUR |
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2. außerordentliche Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI…………………. |
….13 130 000 Sonderziehungsrechte (SZR) |
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3. elfte allgemeine Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF‑XI)…………….. |
…………………………...97 000 000 EUR |
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4. außerordentliche Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI)………………………….. |
16 902 537,80 Sonderziehungsrechte (SZR) |
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5. neunte allgemeine Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds und des Technische Hilfe Sonderfonds der Asiatischen Entwicklungsbank (AsDF‑X)………………………………….. |
…………………………...28 558 749 EUR |
§ 2. Der Bund leistet zum bei der Internationalen Entwicklungsorganisation eingerichteten Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von 11 770 000 EUR.
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.