1528 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 272/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend härtere Strafen zum Schutz Minderjähriger

Die Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Anzahl der gequälten, geschlagenen und missbrauchten Kinder steigt jährlich an. Wie die Tageszeitung „Die Presse“ am 10. November 2007 berichtete, gab es alleine in Wien laut aktuellen Daten (2006) genau 10.045 Meldungen ans Jugendamt. Das entspricht einer Steigerung von 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Seit 2003 hat sich die Zahl fast verdoppelt.

Der „Kurier“ vom 2. Dezember 2007schrieb unter dem Titel „Der Feind im Haus: Wenn Eltern töten“ folgendes:

‚Am Heiligen Abend 1988 prügelt ein Mann seinen zweijährigen Neffen tot. Mutter und Onkel packen den kleinen Körper in eine Tasche und werfen sie in die Mur. Ein Vater quält 1997 seinen zweieinhalb Jahre alten Sohn zu Tode weil er in die Hose gemacht hatte. 2003 wird in Wien ein zehnjähriges Mädchen nach einer Folterorgie vom Vater im Spital abgeliefert, ihr Genitalbereich mit Zigaretten verbrannt, die Rippchen der Reihe nach gebrochen. Der siebzehn Monate alte Luca starb vor vier Wochen. Er wurde bis in seinen Tod geschunden.‘

Diese Misshandlungen sind in ihrer Grausamkeit exzessiv. Ungewöhnlich sind sie nicht. Die größte Gefahr droht Kindern immer noch in der eigenen Familie, es ist ein chronisches Leiden, an dem die Gesellschaft krankt. Schätzungen nach werden in Österreich jährlich 100.000 Kinder misshandelt - die Dunkelziffer ist hoch. (...).

Kann aber der Gesetzgeber die Brutalität im Kinderzimmer wirksam kontrollieren? Hinweise auf Misshandlung landen in vielen Fällen zunächst bei der Jugendwohlfahrt und nicht bei der Polizei. Selbst nach dem Fall Luca stehen Ärzte und Sozialarbeiter einer generellen Verpflichtung, alle Verdachtsfälle sofort bei der Exekutive zu melden, skeptisch gegenüber.“

Thomas Hammarberg, seit April 2006 im Amt des Menschenrechtskommissars des Europarates, schrieb in der Zeitung „Kinderschutz Aktiv“ im ersten Heft des Jahres 2007 unter dem Titel „Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Kindheit“:

‚…Heute noch hat man den Eindruck, dass Kinder bis zum letztmöglichen Moment warten müssen, bis sie den gleichen gesetzlichen Schutz vor vorsätzlichen Übergriffen gegen ihre Person beanspruchen können - einen Schutz den der Rest der Menschen als selbstverständlich ansieht. Eigentlich ist es ungeheuerlich, dass Kinder, denen praktisch von allen Menschen zugestanden wird, dass sie durch ihren Entwicklungsstand und ihre körperliche Befindlichkeit sowohl psychisch wie auch physisch besonders verwundbar sind, ausgesondert werden, um in Bezug auf Angriffe auf ihre körperliche Unversehrtheit, auf ihre Psyche und ihre Würde einen geringeren Schutz zu erfahren, als das bei anderen Menschen der Fall ist. ...‘

Gerade der Fall „Amstetten“ hat gezeigt, wie wichtig die Ausweitung der strafrechtli­chen Bestimmungen, vor allem die Anhebung der Strafsätze und der Entfall der Verjährung bei Straftatbeständen, welche gegenüber Minderjährigen verübt werden. Eine logische Folge dazu muss auch ein Verbot der vorzeitigen Entlassung sein.“

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 4. März 2009 und am 18. Jänner 2011 sowie am 22. November 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte am 4. März 2009 beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Mag. Ewald Stadler, Franz Glaser, Sonja Ablinger, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Harald Stefan, Mag. Gisela Wurm, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Daniela Musiol, Mag. Dr. Beatrix Karl, Mag. Johann Maier, Dr. Peter Fichtenbauer und Christian Lausch, sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner, die Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer.

Anlässlich der Wiederaufnahme der Verhandlungen ergriffen die Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Hannes Fazekas, Herbert Scheibner, Mag. Albert Steinhauser, Dr. Johannes Jarolim, Franz Glaser, Otto Pendl sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer das Wort. Der Antrag auf Vertagung des Abgeordneten Hannes Fazekas wurde mehrheitlich angenommen (dafür. S, V dagegen: F, G, B).

An der Debatte am 22. November 2011 beteiligten sich die Abgeordneten Christian Lausch, Ing. Peter Westenthaler, Mag. Albert Steinhauser, Tanja Windbüchler-Souschill, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Harald Stefan, Herbert Scheibner, Mag. Johann Maier und Mag. Daniela Musiol sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (dafür: F, B; dagegen: S, V, G).

 

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Glaser gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 11 22

                                   Franz Glaser                                                         Mag. Heribert Donnerbauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann