1538 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (1524 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz und das Rohrleitungsgesetz geändert werden

Die Richtlinie 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht, ABl. Nr. L 263 vom 7.10.2009 S. 11, sieht in Art. 9 Abs. 2 eine Anpassung der in Art. 9 Abs. 1 vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen für Personen- bzw. Sachschäden an die Geldentwertung vor. Auf Grund der von der Europäischen Kommission verlautbarten Erhöhung dieser Mindestsummen sollten die Mindestversicherungssummen in § 9 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 (KHVG 1994) angepasst werden. Gleichzeitig gilt es, die in verschiedenen Haftpflichtgesetzen festgelegten Haftungshöchstbeträge, die mit den Mindestversicherungssummen korrelieren, anzupassen.

Die in § 9 KHVG 1994 festgelegten Mindestversicherungssummen sollen so wie die unionsrechtlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen valorisiert werden. Dabei sollen die Relationen der anzuhebenden Beträge beibehalten werden. Gleichzeitig sollen die damit im Zusammenhang stehenden Haftungshöchstbeträge in diversen Gesetzen erhöht werden.

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 22. November 2011 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatterin fungierte die Abgeordnete Ridi Maria Steibl.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, G, dagegen: B ) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1524 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 11 22

                                Ridi Maria Steibl                                                     Mag. Heribert Donnerbauer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann