1540 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (1504 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird

 

Angesichts geringer werdender Inanspruchnahmen von Gerichtstagen kommt es immer öfter zu nicht optimal nutzbaren Arbeitsphasen. Auf Grund zusätzlicher Aufgaben, wie etwa eines ausgeweiteten und verbesserten Bürgerservices entsprechen die bei den Oberlandesgerichten für die Justizverwaltung und die innere Revision vorgesehenen Personalquoten nicht mehr den realen Anforderungen. Anders als in der ersten Instanz fehlt derzeit für den einzelnen betroffenen Richter noch eine Überprüfungsmöglichkeit hinsichtlich der Geschäftsverteilung eines Oberlandesgerichtes.

Die bisher auf Basis eines internen Erlasses eingerichteten und erfolgreich im Dienst der Bürger/innen tätigen Justiz-Ombudsstellen bei den Oberlandesgerichten bedürfen einer gesetzlichen Verankerung.

Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter wird in Wahrnehmung der bisher faktisch gehandhabten Mitwirkung ohne gesetzliche Grundlage tätig.

Mit den Anschlägen an der Gerichtstafel einerseits und der Ediktsdatei andererseits bestehen ähnliche, in ihren Wirkungen nicht optimal aufeinander abgestimmte Bekanntmachungsmöglichkeiten.

Derzeit ist unklar, inwieweit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens eine personenbezogene Ermittlung, Weiterleitung und Weitergabe von Inhaltsdaten zulässig ist.

In Zukunft sollen Richter, wie zum Teil bereits praktiziert, zum jeweiligen Gerichtstag nur mehr dann anreisen, wenn voraussichtlich auch tatsächlich Bürger oder Parteien vorsprechen. Weiters werden realistische Werte für die sogenannten Justizverwaltungsquoten bei den Oberlandesgerichten festgelegt.

Im Interesse der Gleichbehandlung der Richter/innen der Oberlandesgerichte im Vergleich zu jenen der Landesgerichte wird eine Überprüfungsmöglichkeit (auch) hinsichtlich der Geschäftsverteilung eines Oberlandesgerichtes geschaffen. Darüber hinaus erfolgt die Schaffung der erforderlichen gesetzlichen Verankerung für die Justiz-Ombudsstellen.

Das bisher faktisch gehandhabte Mitwirkungsrecht für die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter soll nunmehr im Gerichtsorganisationsgesetz festgeschrieben werden.

Die Wirkung von Anschlägen an der Gerichtstafel und von Einschaltungen in die Ediktsdatei sollen besser aufeinander abgestimmt werden. Überdies wird eine gesetzliche Klarstellung, inwieweit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens eine personenbezogene Ermittlung, Weiterleitung und Weitergabe von Inhaltsdaten zulässig ist, vorgenommen.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 22. November 2011 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatterin fungierte die Abgeordnete Mag. Ruth Becher.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, G, dagegen: B) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1504 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 11 22

                               Mag. Ruth Becher                                                    Mag. Heribert Donnerbauer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann