1544 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über die Regierungsvorlage (1399 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird

Das ehemalige Konzentrationslager und nunmehrige Staatliche Museum Auschwitz-Birkenau ist die bedeutendste internationale Erinnerungsstätte an die Verbrechen der Shoah am Ort eines ehemaligen Vernichtungslagers. Ihre Erhaltung für die Nachwelt ist daher auch für Österreich von überragender Bedeutung. Allerdings hat sich der Erhaltungszustand der Stätte in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert. Ohne engagierte Sanierungsmaßnahmen ist ihr fortdauernder Bestand gefährdet.

Die Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau soll daher einer grundlegenden Sanierung unterzogen werden. Polen hat zu diesem Zweck die Auschwitz-Birkenau-Stiftung gegründet, die insgesamt mit einem Betrag von 120 Mio. € dotiert werden soll. Die Sanierung der Gedenkstätte soll aus den Kapitalerträgen der Stiftung finanziert werden. Deutschland wird die Stiftung mit 60 Mio. € unterstützen; auch Beiträge anderer europäischer Staaten wurden zugesagt. Von US-Seite wurde ein Beitrag von 15 Mio. US-$ in Aussicht genommen.

Österreichischerseits soll das Sanierungs- und Erhaltungsprojekt ab dem Jahr 2012 mit insgesamt 6 Mio. € unterstützt werden, um damit ein Zeichen der Unterstützung für ein Mahnmal zur dauernden Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus und gegen jede Form von Hass und Verhetzung zu setzen.

Daneben wurde der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus („Nationalfonds“) bereits am 28. Juli 2009 von der Bundesregierung (Pkt. 69 des Beschl.Prot. 27) damit betraut, die Neugestaltung der 1978 eröffneten österreichischen Dauerausstellung im Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau zu koordinieren und die damit verbundenen Aufgaben, wie etwa die Verwaltung der Projektgelder, die Durchführung von Ausschreibungen sowie den Abschluss von Verträgen, zu übernehmen. Die Erfüllung dieser Aufgaben erfolgt gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten sowie unter Heranziehung des Österreichischen Generalkonsulats Krakau.

Da sich im Zuge der Planung dieser Neugestaltung das Erfordernis umfangreicher Sanierungsarbeiten zeigte, müssen vor Realisierung der neuen österreichischen Dauerausstellung die zu diesem Zweck erforderlichen Sanierungsmaßnahmen getroffen und somit sichergestellt werden, dass der Pavillon, in dem sich die österreichische Dauerausstellung befindet, als Ausstellungsraum genutzt werden kann.

Daher soll ein Teil der für das gesamte Sanierungs- und Erhaltungsprojekt vorgesehenen Summe von 6 Mio. € für die Sanierung des Pavillons, in dem sich die österreichische Dauerausstellung befindet, verwendet werden. Da die Durchführung dieser Sanierung mit der vom Nationalfonds gleichzeitig zu koordinierenden Neugestaltung dieser Ausstellung abgestimmt werden muss, ist vorgesehen, dass der Nationalfonds die erforderlichen Vereinbarungen über die Sanierung des Pavillons, die insbesondere angemessene Kontrollrechte des Nationalfonds im Rahmen der Sanierung regeln, schließt.

Der Verfassungsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 22. November 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Johann Maier die Abgeordneten Dr. Harald Walser, Herbert Scheibner, Christine Marek sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1399 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 11 22

                              Mag. Johann Maier                                                           Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann