1547 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Bericht des Unterausschusses über den Antrag 1213/A(E) der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Reduktion des Personalstandes bei der Austria Development Agency (ADA)

Die Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 07. Juli 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Als im Jahre 2003 beschlossen wurde, die Verwaltung der österreichischen Entwicklungshilfeleistungen aus dem Außenministerium in eine eigene, privatwirtschaftlich organisierte Gesellschaft auszugliedern, schwirrten – wie üblich – die Worte „Verschlankung“, „Transparenz“ und „Effizienz“ durch den Raum. Die Schaffung der „Austrian Development Agency GmbH“ sollte den Personalstand in der bis dahin zu-ständigen Sektion VII des Außenministeriums immerhin um 43% reduzieren.

Geschehen ist das für „Ausgliederungen“ in der österreichischen Bundesverwaltung Übliche: Der Mitarbeiterstand in der Sektion VII hat bereits 2008 – nachdem er zwischenzeitig leicht gesunken war – fast wieder den Stand von 2003 erreicht. In der neu geschaffenen ADA hat es 2008 schon mehr als 160 Mitarbeiter gegeben. Ergebnis der „Effizienzsteigerung“ sohin: Eine Vervierfachung des Verwaltungspersonals.

Jahr        Bedienstete          Lohnkosten(in Tausend € )               Gesamtbudget (in Tausend €)

2004        124                          5.071                                                        96.593

2005        133                          5.841                                                        96.129

2006        145                          6.611                                                      101.079

2007        147                          6.953                                                      105.099

2008        150                          7.979                                                      108.315

Bei der Bearbeitung einer diesbezüglichen Rüge im letzten Bericht des Rechnungs-hofes wurde seitens des Außenministeriums und der ADA damit argumentiert, dass man in den letzten Jahren noch von einer „bedeutenden Erhöhung der österreichischen Entwicklungshilfezahlungen und einer Erreichung des Milleniumszieles eines 0,7 %-igen Anteiles der Entwicklungsausgaben am gesamten BIP ausgegangen sei.

Abgesehen davon, dass es mehr als fraglich ist, in Erwartung künftiger Mehrausgaben vorerst einmal den Verwaltungsapparat aufzublähen, ist es spätestens seit Beginn der Weltwirtschaftskrise Mitte 2008 klar, dass das „Milleniumsziel“ unerreichbar ist. In den Jahren 2008 und 2009 beliefen sich die tatsächlichen Entwicklungshilfe-aufwendungen auf circa 0,3 % des BIP, nach allen für die nächsten Jahren vorliegenden Finanzplanungen werden sie diesen Wert auch in den nächsten Jahren nicht übersteigen. Zu verwalten wird daher weniger als die Hälfte des angestrebten Hilfsvolumens sein. Der Verwaltungsapparat wäre daher entsprechend und drastisch einzuschränken.

Bei aller prinzipiellen Kritik am derzeitigen System der Entwicklungszusammenarbeit dürfen die dafür aufgewandten Mittel der österreichischen Steuerzahler sicher nicht – zu einem großen Teil – in der „Entwicklungshilfeverwaltung“ versickern“. „Der „effiziente Einsatz der Mittel“ - wie ihn Außenminister Spindelegger in seinem Vorwort des gültigen EZA-Dreijahresprogrammes fordert, muss durch sofortigen Rückbau der Verwaltung und Verlagerung der Mittel vom administrativen zum operativen Bereich sichergestellt werden.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 03. Mai 2011 in Verhandlung genommen und beschlossen, diesen Antrag zur weiteren Behandlung dem Unterausschuss für Entwicklungszusammenarbeit zuzuweisen.

Der Unterausschuss befasste sich mit dem gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Oktober 2011. Es konnte kein Einvernehmen hergestellt werden.

Der Außenpolitische Ausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 23. November 2011 erneut mit dem gegenständlichen Entschließungsantrag.

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Petra Bayr und Dr. Johannes Hübner.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1213/A(E) der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, B, dagegen: S, V, G).

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 11 23

                                     Petra Bayr                                                                        Dr. Josef Cap

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann