1565 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1509 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert wird

1. Ertragsanteile:

Bei Gesprächen am 21. Oktober 2011 haben sich die der Finanzausgleichspartner auf die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichtshöfen und auf die Einführung der Transparenzdatenbank sowie die Einführung eines Bundesamts für Asyl und Migration geeinigt. Dabei wurde auch vereinbart, dass die Ertragsanteile der Länder befristet für die Jahre 2012 bis 2014 um 20 Millionen Euro jährlich erhöht werden.

Mit der vorgeschlagenen Änderung wird daher vorgesehen, dass die Ertragsanteile der Länder an der Umsatzsteuer in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils um 20 Millionen Euro zu Lasten der Anteile des Bundes erhöht werden.

2. Getränkesteuerausgleich:

Durch die Aufhebung der Regelung über die Verteilung des Getränkesteuerausgleichs auf die einzelnen Gemeinden durch den Verfassungsgerichtshof (Erkenntnis vom 11. März 2010, G 276/09) wurde eine Neuregelung erforderlich, für die zunächst nur eine bis Ende 2011 befristete Einigung gefunden und umgesetzt wurde. Für die Jahre ab 2012 ist daher eine Neuregelung der Verteilung zu treffen.

Als Ergebnis der Gespräche mit dem Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund soll nunmehr folgende Neuregelung bis zum Ende der laufenden Finanzausgleichsperiode gelten:

Der Anteil des Getränkesteuerausgleichs, der nach dem historischem Getränkesteueraufkommen verteilt wird, wird jährlich um 10 %-Punkte verringert und sinkt daher bis 2014 auf 60 %. Die weiteren Mittel werden in jedem Land in zwei Töpfe für die Gemeinden bis und über 10.000 Einwohnern geteilt und im Topf der Gemeinden bis 10.000 Einwohnern nach der Nächtigungsstatistik und der Einwohnerzahl, im Topf der Gemeinden über 10.000 Einwohnern je zur Hälfte nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel und nach der Einwohnerzahl verteilt. Hohe Verluste einzelner Gemeinden werden durch eine Verlustdeckelung abgefangen.

3. Zweckzuschüsse für Kinderbetreuung und die frühe sprachliche Förderung:

Gemäß der bereits vom Nationalrat genehmigten Vereinbarung gemäß Art. 15a B‑VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots, 1406 BlgNR XXIV. GP, wird der Bund zur teilweisen Abdeckung des Mehraufwandes der Länder und Gemeinden im Jahr 2011 10 Millionen Euro und in den Jahren 2012, 2013 und 2014 jeweils 15 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Dieser Zweckzuschuss wird auch in das FAG 2008 aufgenommen, wobei Voraussetzung für deren Auszahlung durch das Bundesministerium für Finanzen der Abschluss der zitierten Vereinbarung ist und diese die Details über die konkrete Verwendung der Zweckzuschüsse und über deren Abrechnung enthält.

Eine der Kernaussagen des nationalen Aktionsplans für Integration ist, dass das Beherrschen der deutschen Sprache auch eine Voraussetzung für die Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben ist und dass daher die frühe sprachliche Förderung ausgebaut und weiterentwickelt werden soll. Das Erlernen der deutschen Sprache ist somit einer der zentralen Eckpunkte einer erfolgreichen Integration. Der Staatssekretär für Integration im Bundesministerium für Inneres führt daher mit den Ländern Gespräche über eine Vereinbarung für die verpflichtende frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen. Für allfällige Zweckzuschüsse im Rahmen dieser Vereinbarung wird mit der Eränzung des FAG 2008 die Rechtsgrundlage geschaffen, die Details hinsichtlich Höhe, Aufteilung auf die Länder und deren Grundleistung sowie Verwendung und Abrechnung sind in der Vereinbarung gemäß Art. 15a B‑VG zu regeln.

Die Kompetenz des Bundes zur Erlassung eines dem vorliegenden Entwurf entsprechenden Bundesgesetzes besteht in § 7 Abs. 2, § 12 und § 13 F‑VG 1948.

Als bundesgesetzliche Regelung des Finanzausgleichs unterliegt das Gesetzesvorhaben gemäß dessen Art. 6 Abs. 1 Z 3 nicht der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus, BGBl. I Nr. 35/1999.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. November 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Peter Michael Ikrath die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Mag. Rainer Widmann, Mag. Werner Kogler und Dr. Martin Bartenstein sowie die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, B) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1509 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 11 23

                       Mag. Peter Michael Ikrath                                            Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann