Entschließung

betreffend Inverkehrbringen und Neuklassifizierung von nicht handelsüblichen Laserpointern

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

1. zu prüfen, ob der bestimmungswidrige Gebrauch von Laserpointern durch Privatpersonen, der zur Gefährdung von Menschen führen kann, ab der Laserklasse 3 wie die Verwendung einer Waffe bestraft werden kann, sowie

2. auf europäischer Ebene geeignete Maßnahmen zu unterstützen, die auf ein Verbot bzw. Verkehrsbeschränkung nicht handelsüblicher Laserpointer für Privatpersonen hinauslaufen (Normung), sowie

3. Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass Laserpointer ab der Klasse 3 nicht an LetztverbraucherInnen abgegeben werden.