1578 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 739/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz von RFID Chips

Die Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Juli 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„RFID bedeutet “Radio Frequency Identification”; zu deutsch “Identifizierung mit Hilfe von elektromagnetischen Wellen“. Ein RFID- Chip ist ein winzig kleiner Computerchip, welcher mit einem Draht versehen ist, der als Antenne dient. Der Chip wird mehr und mehr in Konsumgüter, Verpackungen, Etiketten und eben auch in Pässe und Identitätskarten eingebaut und ist für den Konsumenten unsichtbar. Durch elektromagnetische Wellen, welche auf den Träger eines RFID Chips in Gütern oder Ausweispapieren gerichtet werden, können diese Daten ausgelesen werden. Durch Vernetzung dieser Daten mit anderen Datenbanken kann ein exaktes Bewegungs- und Konsumprofil des Bürgers erstellt werden. Konsumgüter, welche mit einem solchen Chip ausgestattet sind, können zum Beispiel mit dem Träger eines Ausweises in Verbindung gebracht werden.

Einige internationale Handelsunternehmen, wie Wal-Mart, Tesco oder die METRO Group, setzen RFID bereits intensiv ein. Vor allem der Handel und der Logistiksektor versprechen sich von einer flächendeckenden Nutzung beträchtliche Kostensenkungen. Der Handelskonzern Metro schätzt sein Einsparungspotenzial deutschlandweit auf 8,5 Millionen Euro für den Fall, dass alle eingehenden Warenpaletten mit einem RFID- Chip bestückt sind. Doch je weiter die Verbreitung der bereits 1948 erfundenen Technologie zunimmt, desto mehr warnen Verbraucherschützer vor möglichen Verletzungen des Datenschutzes. Wegen der kabellosen Funktechnologie merkt beispielsweise der Supermarktkunde nicht, ob ein Produkt mit einem Chip besetzt ist und wann die Informationen ausgelesen werden. Der Standort eines Produktes kann weltweit verfolgt werden, und in Zusammenhang mit Kundeninformationen lässt sich damit Kaufverhalten nachvollziehen. Der Bürger hat keine Möglichkeit zu kontrollieren, wo und wie oft diese Daten aus dem Chip ausgelesen werden und in welche Datenbanken diese Daten übertragen werden.

Verbraucherschützer fordern deshalb umfangreiche Informationen über den Einsatz von RFID, wie zum Beispiel eine Kennzeichnung aller mit einem Chip ausgestatteten Produkte. Zudem sollte es möglich sein, die Sender entweder vom Produkt zu entfernen oder sie zu deaktivieren. Die unter Datenschützern umstrittenen RFID Chips können per Funk etwa Preise oder Namen und Adressen übermitteln. Zusätzlich sollten Unternehmen und Behörden, die die Chips verwenden, den Verbrauchern klar darlegen, wann personenbezogene Daten mithilfe der Chips versendet werden.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. November 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Martina Schenk die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Birgit Schatz, Rupert Doppler sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und der Ausschussobmann Abgeordneter Sigisbert Dolinschek.

Der Abgeordnete Mag. Johann Maier stellte einen Antrag auf Vertagung. Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, V) angenommen.

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat die Beratungen über den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. November 2011 wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Mag. Birgit Schatz, Mag. Johann Maier, Ing. Heinz-Peter Hackl und der Ausschussobmann Abgeordneter Sigisbert Dolinschek.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 739/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, B, dagegen: S, V).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Johann Maier gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 11 30

                              Mag. Johann Maier                                                         Sigisbert Dolinschek

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann