1590 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 779/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützungsfonds für Contergan-Geschädigte
Die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. September 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Auch in Österreich wurden zu Beginn der 60iger Jahre Kinder geboren, die aufgrund des von 1958 bis 1961 zugelassenen Schlafmittels ‚Softenon‘ (weltweit bekannt unter dem Namen Contergan) mit dem Inhaltsstoff Thaliomid behindert sind.
Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Ländern gibt es in Österreich von staatlicher Seite keine finanzielle Entschädigung in Form einer monatlichen Rente. Die Betroffenen konnten sich an die ‚Conterganstiftung‘ in Deutschland wenden wo sie jedoch lediglich bis 31.12.1983 ihre Ansprüche auf Entschädigung geltend machen konnten. Grundlage dafür ist die Ausschlussfrist im deutschen Contergan-Stiftungsgesetz .
Da die Betroffenen durch die österreichischen Behörden nie ausreichend über ihre finanziellen Rechte informiert wurden, haben nur wenige eine Entschädigungszahlung der deutschen Conterganstiftung beantragt oder haben ohne eigenes Verschulden die Antragsfrist versäumt. Am 30.Juni 2009 ist die Ausschlussfrist im deutschen Contergangesetz bis Ende 2010 für neue Antragstellungen geöffnet worden.
Durch die Beschwerde einer Betroffenen bei der Volksanwaltschaft ist auch in Österreich Bewegung in Richtung staatliche Entschädigung entstanden. Angesichts des steigenden Alters der Betroffenen und drohender existentieller Notlagen besteht dringender Handlungsbedarf.“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 3. November 2009 und am 1. Dezember 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Helene Jarmer die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Kurt Grünewald, Renate Csörgits und Claudia Durchschlag sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, B, dagegen: S, V).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Erwin Spindelberger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2011 12 01
Erwin Spindelberger Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
Berichterstatter Obfrau