Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundeshaushaltsgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013), BGBl. I Nr. 139/2009, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. XXX/2010 wird wie folgt geändert:

1. § 2 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Der Bundeshaushalt ist auszugleichen. Diesem Grundsatz ist entsprochen, wenn das strukturelle Defizit des Bundes 0,35 Prozent des nominellen Bruttoinlandsproduktes nicht übersteigt.“

2. Nach § 122 Abs. 5 wird wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) § 2 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2011 ist erstmals für das Finanzjahr 2017 anzuwenden.“