1608 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht und Antrag

des Verfassungsausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Mediengesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (1276 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesverfassungsgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums und ein Bundesgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert werden, hat der Verfassungsausschuss am 1. Dezember 2011 auf Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dieter Brosz, MSc, und Stefan Petzner mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, B, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Mediengesetz zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Zu § 25 Abs. 1 bis 5 und § 27 MedienG:

Mit den jeweiligen Abänderungen soll lückenlose Transparenz im Hinblick auf jegliche Art und rechtliche Ausgestaltung der direkten oder indirekten „Beteiligung“ an einem Medieninhaber geschaffen werden. Im Sinne der Verwaltungsökonomie wird dabei an das bestehende System angeknüpft: Für die Offenlegung und hierzu auch für die Richtigkeit der dabei gemachten Angaben ist der Medieninhaber verantwortlich. Sowohl die Säumnis als auch die Unrichtigkeit und Unvollständigkeit hat daher in einem allfälligen Verwaltungsverfahren – wie bisher (vgl. § 27 MedienG) der Medieninhaber zu verantworten.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Stefan Petzner, Dieter Brosz, MSc und Mag. Harald Stefan sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Josef Cap gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 12 01

                                   Dr. Josef Cap                                                                Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann