162 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (156 der Beilagen): Bundesgesetz mit dem das Gaswirtschaftsgesetz geändert wird

Mit Erkenntnis vom 12. Juni 2008, Zl. G 11/08 ua, hat der Verfassungsgerichtshof die Bestimmung des § 23b Abs. 2 Z 2 GWG, welche die Rechtsgrundlage für die Regelung zur Zusammenfassung der Netzbe-reiche für die Netzebenen 2 und 3 bildet, wegen Verletzung des Bestimmtheitsgebots des Art. 18 B-VG als verfassungswidrig aufgehoben. Begründet wurde die Aufhebung vom VfGH im Wesentlichen damit, dass die Voraussetzungen für eine Zusammenfassung mehrerer Netze zu einem Netzbereich nicht hinrei-chend bestimmt sind und daher keine Determinanten für das verwaltungsbehördliche Handeln vorliegen. Das im Gesetzestext bislang normierte Ermessen des Verordnungsgebers, für die Netzebenen 2 und 3 eine Zusammenfassung der Netze unterschiedlicher Netzbetreiber innerhalb desselben Landes zu einem Netz-bereich vornehmen zu können, entspricht in Ermangelung der gesetzlichen Normierung dieser Determi-nanten nicht den Vorgaben des Art. 18 B-VG.

Durch die nunmehr gewählte Formulierung, die, unter weitestmöglicher Beibehaltung des bisherigen Wortlautes des § 23b Abs. 2 Z 2 GWG, durch den Entfall des letzten Wortes „können“ für die Netzebe-nen 2 und 3 ein Ermessen des Verordnungsgebers bei der Zusammenfassung der Netze der Netzbetreiber innerhalb desselben Landes beseitigt, wird klar gestellt, dass die Behörde die Netze unterschiedlicher Netzbetreiber mit dem Sitz innerhalb desselben Bundeslandes für alle Netzebenen außer der Netzebene 1 zu einem Netzbereich zusammenfassen muss.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 24. März 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Peter Haubner der Abgeordnete Wolfgang Katzian.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Peter Haubner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (156 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 03 24

                                  Peter Haubner                                                                   Konrad Steindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann