1623 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 1788/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Menschenrechte und Schutz von Journalisten

Die Abgeordneten Wolfgang Großruck, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 07. Dezember 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Angriffe gegenüber Journalisten haben sich in den letzten Jahren dramatisch erhöht. Gemäß den Aufzeichnungen unabhängiger Beobachter, wie des Internationalen Presseinstituts (IPI) mit Sitz in Wien, sind seit dem Jahr 2000 über 900 Journalisten weltweit aufgrund ihres Berufs ums Leben gekommen. Besonders alarmierend ist die Häufung gezielter Tötungen von Journalisten. Somalia, Irak, Pakistan, Mexiko und die Russische Föderation gehören zu den Ländern mit der höchsten Anzahl von Angriffen gegenüber Journalisten. Die Aufklärungsquote ist dabei erschreckend gering – rund 94% aller bekannt gewordenen Fälle bleiben unaufgeklärt und die Täter werden nur in den seltensten Fällen zur Verantwortung gezogen.

Die Arbeit von Journalisten ist eine tragende Säule des universalen, unveräußerlichen Rechts auf Pressefreiheit, das in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in Artikel 19 Absatz 2 des Internationalen Pakts für Bürgerliche und Politische Rechte verankert ist. Im bewaffneten Konflikt genießen Journalisten den vollen Schutz als Zivilisten gemäß den Genfer Abkommen. Eine gezielte Tötung ist als Kriegsverbrechen zu qualifizieren. Die Staaten trifft somit eine klare Schutzverpflichtung, die Arbeit von Journalisten sicherzustellen. Von internationalen Menschenrechtsbeobachtern wird jedoch oft auf die große Kluft zwischen den bestehenden internationalen Verpflichtungen und deren tatsächlicher Umsetzung hingewiesen. Dies trifft insbesondere auf Situationen zu, in denen kein bewaffneter Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts vorliegt.

Dem Menschenrechtsrat, als dem zentralen Organ der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte, kommt eine bedeutende Rolle im Hinblick auf den Schutz von Journalisten zu. In den letzten Jahren wurden vom Sonderberichterstatter des Rates zur Meinungsäußerungsfreiheit wesentliche Empfehlungen entwickelt, die bislang jedoch nur unzureichend umgesetzt wurden. Insbesondere müssen konkrete Maßnahmen im Kampf gegen die Straflosigkeit sowie im Bereich der Prävention von Angriffen gegenüber Journalisten gesetzt werden.

Dies sind Herausforderungen, zu denen auch Österreich in den relevanten internationalen Gremien klare Akzente setzen sollte.

Als Mitglied des VN-Menschenrechtsrates ist Österreich im Sinne seines traditionellen Einsatzes für die Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts besonders gefordert.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. Dezember 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Anna Franz die Abgeordneten Franz Kirchgatterer und Karl Öllinger.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Wolfgang Großruck, Franz Kirchgatterer, Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Dem im oben bezeichneten Antrag enthaltenen Text der Entschließung wird folgender Satz angefügt: ‚Eintreten für vollständige und unabhängige Untersuchungen von gezielten Tötungen und anderen Übergriffen auf Journalistinnen und Journalisten.‘“

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 1788/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Franz Kirchgatterer, Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2011 12 14

                                     Anna Franz                                                                    Mag. Alev Korun

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau