1624 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 1789/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Empfehlungen des VN-Menschenrechtsrates

Die Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 07. Dezember 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Österreich hat im Rahmen der Universellen Länderprüfung durch den VN-Menschenrechtsrat (Universal Periodic Review) am 26. Jänner 2011 eine Reihe von Empfehlungen im Zusammenhang mit dem absoluten Folterverbot und den daraus entstehenden Verpflichtungen angenommen (A/HRC/17/8 und Add. 1). Diese Empfehlungen spiegeln auch zum Teil jene des Ausschusses gegen Folter der Vereinten Nationen CAT (CAT/C/SR.950) und des Ausschusses zur Folterprävention des Europarates CPT (CPT/Inf (2010) 5) wieder.

Angesichts einiger in den Berichten geschildeter Einzelfälle aus der Vergangenheit gehen die Antragsteller davon aus, dass staatliche Stellen alle Maßnahmen ergreifen, um in Zukunft solche Vorfälle zu vermeiden. Sie erwarten zudem, dass etwaige künftige Fälle staatlicher Gewalt oder erniedrigender Behandlung unverzüglich und unabhängig aufgeklärt werden und dass regelmäßig menschenrechtliche Fortbildungen des jeweils zuständigen Personals stattfinden.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. Dezember 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Franz Kirchgatterer die Abgeordneten Karl Öllinger und Wolfgang Großruck sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Wolfgang Waldner und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Alev Korun.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Österreich hat im Rahmen der Universellen Länderprüfung durch den VN-Menschenrechtsrat (Universal Periodic Review) am 26. Jänner 2011 eine Reihe von Empfehlungen im Zusammenhang mit dem absoluten Folterverbot und den daraus entstehenden Verpflichtungen angenommen (A/HRC/17/8 und Add. 1). Diese Empfehlungen spiegeln auch zum Teil jene des Ausschusses gegen Folter der Vereinten Nationen CAT (CAT/C/SR.950) und des Ausschusses zur Folterprävention des Europarates CPT (CPT/Inf (2010) 5) wider, andere sind noch nicht umgesetzt.

Angesichts einiger in den Berichten geschildeter Einzelfälle aus der Vergangenheit gehen die Antragsteller davon aus, dass staatliche Stellen alle Maßnahmen ergreifen, um in Zukunft solche Vorfälle zu vermeiden. Sie erwarten zudem, dass etwaige künftige Fälle staatlicher Gewalt oder erniedrigender Behandlung unverzüglich und unabhängig aufgeklärt werden und dass regelmäßig menschenrechtliche Fortbildungen des jeweils zuständigen Personals stattfinden.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 1789/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2011 12 14

                             Franz Kirchgatterer                                                            Mag. Alev Korun

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau