1642 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 1687/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend europaweit einheitliche Haftungsregeln für Atomkraftwerke

Die Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Oktober 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Eine Studie des Energieinstitutes der Johannes Keppler Universität in Linz kommt zu dem Ergebnis, dass die massive Unterversicherung von Atomkraftwerken in Europa sich nicht nur wettbewerbsverzerrend bei der Strompreisgestaltung auswirkt, sondern auch negative volkswirtschaftliche Einflüsse auf Österreich hat. Durch die Subventionierung des Preises für Atomstrom durch die geringen Versicherungsprämien wird auch eine mögliche heimische Wertschöpfung verhindert.

Eine Anhebung der Versicherungssummen auf das tatsächliche Risikoausmaß würde die Atomkraft mit Sicherheit aus dem Strommarkt drängen. Dadurch könnten erneuerbare Energieträger weit besser im Markt integriert werden.

Zurzeit wird der Preis für aus Atomkraft gewonnene Energie mit ca. 2 Cent pro Kilowattstunde angegeben. Dies bedeutet einen entscheidenden Preisvorteil gegenüber Strom aus erneuerbaren Energieträgern und selbst Erdgas weist im Vergleich einen durchschnittlichen Marktpreis von 3 bis 4 Cent pro Kilowattstunde auf.

Durch die mangelnde Versicherung kann Atomstrom also sehr billig angeboten werden und die Atomindustrie macht dadurch Gewinne in Milliardenhöhe, während im Gegenzug die Energie aus erneuerbaren Energieträgern subventioniert werden muss, um marktfähig zu sein. Gleichzeitig fließen auch noch Unsummen in die Forschung für Atomkraft.

Nur durch europaweit einheitliche und strengere Haftungsregeln für Atomkraftwerke kann diese Ungleichbehandlung beseitigt werden und eine annähernde finanzielle Abdeckung für potentielle Schäden durch Atomenergie erreicht werden.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 09. November 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten außer dem Berichterstatter Werner Neubauer die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Johann Rädler, Rudolf Plessl, Erwin Hornek sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

An der Debatte bei der Sitzung des Umweltausschusses am 11. Jänner 2012 beteiligten sich die Abgeordneten Hannes Weninger, Werner Neubauer, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Walter Schopf, Martina Schenk, Johannes Schmuckenschlager, Erwin Hornek Ing. Hermann Schultes, Johann Rädler, Dr. Susanne Winter, Ing. Norbert Hofer sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1687/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, G, dagegen: S, V, B).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Erwin Hornek gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 01 11

                                   Erwin Hornek                                                          Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau