1713 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über den Antrag 1870/A der Abgeordneten Konrad Steindl, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Bilanzbuch­haltungsgesetz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden

Die Abgeordneten Konrad Steindl, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 08. März 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die vorgeschlagene Klarstellung wird den Zahntechnikern die weitere Ausübung ihres Berufes bei gleichzeitiger Beibehaltung der bewährten Partnerschaft mit den Zahnärzten bestmöglich sichern.

Durch die Novellen des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes und des Bilanzbuchhaltungsgesetzes erfolgt eine Dynamisierung der Umsatzgrenzen bei der Bilanzierung auf die Werte der kleinen GmbH entsprechend des Unternehmensrechtes (Bilanzsumme bis  4,84 Mio € / Umsatzsumme bis 9,68 Mio €; § 221 Abs. 1-3 UBG).

Die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung soll für den Bilanzbuchhalterund den Personalverrechner möglich sein und in den Finanzonline Umfang aufgenommen werden.

Bilanzbuchhalter sollen bei der Übermittlung der Jahressteuersteuerklärungen und der Arbeitnehmerveranlagung als Boten des Steuerpflichtigen gegenüber der Behörde fungieren dürfen.

Die Praxiszeiten für die Zulassung zur Fachprüfung Steuerberater für Bilanzbuchhalter sollen von 9 Jahren auf 5 Jahren verkürzt werden.

Alle Bilanzbuchhalter sollen Mitglieder der Kammern der gewerblichen Wirtschaft werden.“

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 20. März 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Haubner die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Bernhard Themessl, Dr. Christoph Matznetter, Dr. Ruperta Lichtenecker, Dr. Andreas Karlsböck und Ernest Windholz und der Ausschussobmann Abgeordneter Konrad Steindl.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Konrad Steindl und Dr. Christoph Matznetter einen Abänderungsantrag eingebracht.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Konrad Steindl und Dr. Christoph Matznetter mit wechselnden Mehrheiten (dafür: S, V, dagegen: F, G, B bzw. dafür: S, V, F, dagegen: G, B) beschlossen.

 

Ein im Zuge der Debatte von dem Abgeordneten Ernest Windholz eingebrachter Antrag auf Einholung von Expertenstellungnahmen fand keine Mehrheit (dafür: G, B, dagegen: S, V, F).

 

Ferner beschloss der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, G, dagegen: B) folgende Feststellung:

„Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie stellt fest, dass die Befugnisse der Arbeiterkammern betreffend die Beratung der Arbeitnehmer in Steuerfragen sowie die Abfassung der entsprechenden Erklärungen der Arbeitnehmerveranlagung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung durch diese Bestimmung unberührt bleiben.“

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 03 20

                                  Peter Haubner                                                                   Konrad Steindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann