1750 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 1495/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung der gesetzlichen Altersgrenzen für Au-pairs

Die Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 31. März 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Österreich muss eine Au-pair-Kraft zwischen 18 und 28 Jahren alt sein. Eine solche Regelung gilt in vielen Ländern.

In der Bundesrepublik Deutschland aber gibt es eigene Agenturen, die sog. ‚Granny Au-pairs‘ vermitteln. Das Problem der Altersgrenzen wird gelöst, indem die Frauen privat und nicht als klassisches Au-pair ins Ausland reisen.

Die Vorteile eines ‚Granny Au-pairs‘ sind offensichtlich: ältere Frauen haben mehr Erfahrung und Routine in den relevanten Bereichen.“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 17. April 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Carmen Gartelgruber die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Mag. Gertrude Aubauer, Franz Riepl und Ursula Haubner.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1495/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, dagegen: S, V, G, B).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Franz Riepl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 04 17

                                     Franz Riepl                                                                  Mag. Gisela Wurm

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau